Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel"
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.