Letzte Änderungen zu "Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie:
Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung"
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.