Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung von § 9 und eines Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten"
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung von § 9 und eines Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.