Letzte Änderungen zu "Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
Weiterentwicklung des allgemeinen Teils"
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Weiterentwicklung des allgemeinen Teils
Der Beschluss vom 21. August 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Weiterentwicklung des allgemeinen Teils
Beschluss vom 21. August 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.