Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
-
Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Unikondyläre Schlittenprothesen
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.