Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP"
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.