Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2"
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.