Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.