Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.