Letzte Änderungen im Bereich Beschluss
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage – Änderung des Beschlusses vom 16. Januar 2025
Änderungsbeschluss vom 22. Januar 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Spezifikation zum Erfassungsjahr 2027 für die Strukturabfrage und das Nachweisverfahren gemäß § 11
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Intravitreales Port Delivery System mit Ranibizumab zur Therapie der neovaskulären altersabhängigen Makuladegeneration
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Tocilizumab bei endokriner Orbitopathie
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem: Korrektur
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Urologische Spasmolytika, Gruppe 1, in Stufe 3
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Platinderivate (Cisplatin / Carboplatin) beim triple-negativen Mammakarzinom in frühen und rezidivierten/metastasierten Stadien
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.