Letzte Änderungen im Bereich Beschluss
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen Januar 2026
Der Beschluss vom 19. März 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Änderungen aus Anlass der Ersten Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung – Unterlagenschutz
Der Beschluss vom 20. November 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Valoctocogen Roxaparvovec (schwere Hämophilie A) – Überprüfung von Studienprotokoll und Statistischem Analyseplan und von Zwischenanalysen
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Valoctocogen Roxaparvovec (schwere Hämophilie A) – Außerkraftsetzung der Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen sowie Aufhebung der Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Metformin zur Prophylaxe von Long/Post-COVID nach Diagnosestellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bei Patientinnen und Patienten mit dem Risikofaktor Übergewicht/Adipositas (BMI > 25)
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Vortioxetin bei kognitiven Beeinträchtigungen und/oder depressiven Symptomen im Rahmen von Long/Post-COVID
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Ivabradin bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19-assoziiertem Posturalem orthostatischem Tachykardiesyndrom (PoTS), die eine Therapie mit Betablockern nicht tolerieren oder für diese nicht geeignet sind
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Agomelatin zur Behandlung der Fatigue bei postinfektiöser myalgischer Enzephalomyelitis/ Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) und bei Long/Post-COVID
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nirogacestat (Desmoidtumor, fortgeschritten)
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. April 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Sebetralstat (Hereditäres Angioödem, Akutbehandlung, ≥ 12 Jahre)
Beschluss vom 2. April 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. April 2026 in Kraft.