Letzte Änderungen im Bereich Beschluss
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Änderung Anlage I und II – Verweisanpassungen
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Kardiale Magnetresonanztomographie bei koronarer Herzerkrankung – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 26. März 2026.
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Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Stereotaktische Radiochirurgie bei zerebralen arteriovenösen Malformationen und bei Hypophysenadenomen – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 26. März 2026.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5 für das Erfassungsjahr 2026 – Technische Korrektur
Beschluss vom 25. März 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: BSS PLUS™ (Alcon); BSS™ STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon); DuoVisc™; ProVisc™; VISCOAT™
Beschluss vom 24. März 2026.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2026 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Aktualisierung der ASV-RL
Beschluss vom 19. März 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Lanreotid)
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 35 – Lipidsenker
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Platinderivate (Cisplatin / Carboplatin) beim triple-negativen Mammakarzinom in frühen und rezidivierten/metastasierten Stadien
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.