Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Ambulante Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung eines Patientenmerkblattes
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Veröffentlichung einer aktualisierten Patienteninformation in Leichter Sprache zu Qualitätsprüfungen bei Röntgen-Untersuchungen
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung einer aktualisierten Patienteninformation – Qualitätsprüfungen bei Röntgen-Untersuchungen
Beschluss vom 17. April 2025.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen
Beschluss vom 20. März 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme einer neuen Fachrichtung zum Eingriff 11 (Eingriffe an Aortenaneurysmen) in den Besonderen Teil der Richtlinie
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. März 2025 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme einer neuen Fachrichtung zum Eingriff 11 (Eingriffe an Aortenaneurysmen) in den Besonderen Teil der Richtlinie
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Erstfassung
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Berichts 2023 der KBV
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aussetzung des Leistungsbereichs Kernspintomographie
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.