Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Stationäre Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Festlegung einer Mindestmenge für die korrigierende Chirurgie der anorektalen Malformationen bei Kindern
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Liposuktion bei Lipödem
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Oktober 2025 in Kraft.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2026
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Streichung der anlassbezogenen Kontrollen
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen der Richtlinie treten mit Ausnahme der Änderung gemäß Abschnitt II Nummer 3 mit Wirkung vom 12. Dezember 2024 in Kraft. Die Änderung gemäß Abschnitt II Nummer 3 tritt am 30. September 2025 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs.2 Qb-R für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 17. Juli 2025.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Liposuktion bei Lipödem
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Ergänzung der Berichte zum Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP), bei Implantation von unikondylären Schlittenprothesen und bei Knieprothesenrevisionen
Beschluss vom 10. September 2025.
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Beauftragung IQTIG: Erstellung eines Servicedokuments im Rahmen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
Beschluss vom 10. September 2025.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Streichung der anlassbezogenen Kontrollen
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung von § 4 Absatz 2 zur Begründung berechtigter mengenmäßiger Erwartung im Rahmen der Prognosedarlegung
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. September 2025 in Kraft.