Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B Nr. 13 und Abschnitt D Nr. 1 und 5
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. September 2025 in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B Nr. 13 und Abschnitt D Nr. 1 und 5
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B Nr. 13 und Abschnitt D Nr. 1 und 5
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Prüfung des Abschnitts D Schwangerschaftsabbruch der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch
Beschluss vom 15. August 2024.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B gemäß gesetzlicher Neuregelung zum Anspruch auf Versorgung mit Verhütungsmitteln
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 20. Juli 2019 in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B gemäß gesetzlicher Neuregelung zum Anspruch auf Versorgung mit Verhütungsmitteln
Der Beschluss vom 20. Juni 2019 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B gemäß gesetzlicher Neuregelung zum Anspruch auf Versorgung mit Verhütungsmitteln
Beschluss vom 20. Juni 2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. Juni 2016 in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B – Regelungen zur postkoitalen Kontrazeption („Pille danach“)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. April 2016. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.