Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Anwendungsbegleitende Datenerhebung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Odronextamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – Außerkraftsetzung der Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen sowie Aufhebung der Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. Januar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Odronextamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – keine Vorlage von Studienprotokoll und Statistischem Analyseplan zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. Januar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Loncastuximab tesirin (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – Außerkraftsetzung der Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen sowie Aufhebung der Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. Januar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Loncastuximab tesirin (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – keine Vorlage von Studienprotokoll und Statistischem Analyseplan zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. Januar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Epcoritamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – Außerkraftsetzung der Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen sowie Aufhebung der Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. Januar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Epcoritamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – keine Vorlage von Studienprotokoll und Statistischem Analyseplan zur anwendungsbegleitenden Datenerhebung
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 22. Januar 2026 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Onasemnogen-Abeparvovec (spinale Muskelatrophie) – Überprüfung von Studienprotokoll und Statistischem Analyseplan und von Zwischenanalysen
Beschluss vom 4. Dezember 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. Dezember 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Pirtobrutinib (rezidiviertes oder refraktäres Mantelzell-Lymphom)
Beschluss vom 6. November 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. November 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Belumosudil (chronische Graft-versus-Host-Krankheit) – Keine Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 6. November 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einstellung eines Beratungsverfahrens – Belumosudil (chronische Graft-versus-Host-Krankheit) – Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen
Beschluss vom 6. November 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. November 2025 in Kraft.