Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel-Richtlinie und Anlagen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: UrgoStart Tül
Beschluss vom 5. Juni 2025.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einstellung eines Beratungsverfahrens – Glofitamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom) – Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen
Beschluss vom 5. Juni 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Juni 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Lifileucel (Melanom)
Beschluss vom 5. Juni 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Juni 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Mirvetuximab Soravtansin (Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, FRα-positiv, platinresistent, nach 1 bis 3 Vortherapien)
Beschluss vom 5. Juni 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Juni 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ribociclib (Neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, HR+, HER2-, früh mit hohem Rezidivrisiko, adjuvante Therapie, Kombination mit Aromatasehemmer)
Beschluss vom 5. Juni 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Juni 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Linzagolix (Neues Anwendungsgebiet: Endometriose)
Beschluss vom 5. Juni 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Juni 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Pregabalin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. Juni 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: TauroSept®
Der Beschluss vom 6. Mai 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 6. Mai 2025 in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage Va: Honighaltige Produkte
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 32 – Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.