Letzte Änderungen zu "Neuromuskuläre Feedbacktherapie zur Behandlung von querschnittgelähmten Patientinnen und Patienten (§ 137e SGB V)"
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Neuromuskuläre Feedbacktherapie zur Behandlung von querschnittgelähmten Patientinnen und Patienten (§ 137e SGB V)
Das Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet.