Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 01.05.2022 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V (Überschreitung der 30 Millionen-Euro-Umsatzgrenze)
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
KIMMTRAK wird angewendet als Monotherapie bei der Behandlung von HLA (humanes Leukozyten-Antigen)-A*02:01-positiven erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem uvealem Melanom.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.03.2024 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.03.2024 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 08.04.2024 statt.
Wortprotokoll(PDF 158,96 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 25.06.2024
Inkrafttreten: 27.06.2024
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.08.2024 B4
Beschlussdatum: 16.05.2024
Inkrafttreten: 16.05.2024
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.07.2024 B3
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 16/05/2024
Entry into force: 16/05/2024
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
KIMMTRAK wird angewendet als Monotherapie bei der Behandlung von HLA (humanes Leukozyten-Antigen)-A*02:01-positiven erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem uvealem Melanom.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.03.2024 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.03.2024 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 08.04.2024 statt.
Wortprotokoll(PDF 158,96 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 25.06.2024
Inkrafttreten: 27.06.2024
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.08.2024 B4
Beschlussdatum: 16.05.2024
Inkrafttreten: 16.05.2024
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.07.2024 B3
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 16/05/2024
Entry into force: 16/05/2024