Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 15.12.2013 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 7 VerfO
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Lojuxta® ist begleitend zu einer fettarmen Diät und anderen lipidsenkenden Arzneimitteln mit oder ohne Low-Density-Lipoprotein-Apherese (LDL-Apherese) bei erwachsenen Patienten mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie (HoFH) angezeigt.
Die Diagnose HoFH sollte, wenn möglich, genetisch bestätigt werden. Andere Formen primärer Hyperlipoproteinämien sowie sekundäre Ursachen von Hypercholesterinämien (z.B. nephrotisches Syndrom oder Hypothyreose) müssen ausgeschlossen werden.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 15.09.2015 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.10.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 27.10.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 123,67 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 27.11.2015
Inkrafttreten: 27.11.2015
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 17.12.2015 B3
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Lojuxta® ist begleitend zu einer fettarmen Diät und anderen lipidsenkenden Arzneimitteln mit oder ohne Low-Density-Lipoprotein-Apherese (LDL-Apherese) bei erwachsenen Patienten mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie (HoFH) angezeigt.
Die Diagnose HoFH sollte, wenn möglich, genetisch bestätigt werden. Andere Formen primärer Hyperlipoproteinämien sowie sekundäre Ursachen von Hypercholesterinämien (z.B. nephrotisches Syndrom oder Hypothyreose) müssen ausgeschlossen werden.
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 15.09.2015 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.10.2015 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 27.10.2015 statt.
Wortprotokoll(PDF 123,67 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 27.11.2015
Inkrafttreten: 27.11.2015
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 17.12.2015 B3
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