Gesundheitsuntersuchungs-​Richtlinie

Richt­linie über die Gesund­heits­un­ter­su­chungen zur Früh­erken­nung von Krank­heiten

Die Richt­linie bestimmt das Nähere zu den vertrags­ärzt­li­chen Gesund­heits­un­ter­su­chungen zur Früh­erken­nung von Erkran­kungen bei Frauen und Männern, insbe­son­dere zum Inhalt der Gesund­heits­un­ter­su­chungen sowie zur Doku­men­ta­tion und Auswer­tung.

In Kraft getreten am:
12.02.2021
Geän­dert am:
20.11.2020 BAnz AT 11.02.2021 B1
Fassung vom:
19.12.2019 BAnz AT 06.03.2020 B2

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richt­linie enthalten.)

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen