Soziotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung – ST-RL

Die Richtlinie regelt Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung mit Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie beinhaltet neben der Indikation, der Voraussetzung der Therapiefähigkeit und dem Leistungsinhalt und -umfang auch die Vorbereitung, Planung und Erfolgskontrolle sowie die Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus und den soziotherapeutischen Leistungserbringern.

In Kraft getreten am:
01.04.2021
Geändert am:
18.03.2021 BAnz AT 15.04.2021 B3
Fassung vom:
22.01.2015 BAnz AT 14.04.2015 B5

Weiterführende Informationen

Hinweis zu möglichen Corona-Sonderregelungen in der Richtlinie:

Der G-BA kann verschiedene Sonderregelungen räumlich begrenzt und zeitlich befristet zulassen, wenn sie in Abhängigkeit von der Art des Ausbruchgeschehens zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionen oder zum Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung notwendig und erforderlich sind. Eine solche Regelung enthält auch die Soziotherapie-Richtlinie.

Die hierzu vorgesehenen möglichen Regelungen der veranlassten Leistungen sind in der nachfolgenden Übersicht überblicksartig zusammengefasst: