Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Aktua­li­siertes Merk­blatt Mammographie-​Screening: Aufklä­rung über Vor- und Nach­teile des Programms

Berlin, 15. Juli 2010 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) und die Koope­ra­ti­ons­ge­mein­schaft Mammo­gra­phie (KoopG) haben am Donnerstag in Berlin das aktua­li­sierte Merk­blatt für das Mammographie-​Screening vorge­stellt. Frauen sollen mit dem neuen Merk­blatt ausge­wogen und noch struk­tu­rierter über Inhalte sowie über Vor- und Nach­teile des Programms zur Brust­krebs­früh­erken­nung aufge­klärt werden, um auf dieser Basis eine infor­mierte und indi­vi­du­elle Entschei­dung über eine Teil­nahme treffen zu können.

„Ziel der Früh­erken­nung von Brust­krebs durch Mammographie-​Screening ist die Senkung der Brust­krebs­sterb­lich­keit. Gleich­zeitig sollen die Belas­tungen so gering wie möglich sein, die für Frauen mit der Unter­su­chung verbunden sein können“, sagte der Unpar­tei­ische Vorsit­zende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

“Mit dem neuen Merk­blatt ist es exzel­lent gelungen, die Anfor­de­rungen an eine glaub­wür­dige und verständ­liche Pati­en­ten­in­for­ma­tion zu erfüllen. Es bietet den betrof­fenen Frauen eine sehr gute Orien­tie­rung bei ihrer persön­li­chen Entschei­dung über eine Teil­nahme am Programm. Mit diesem Merk­blatt und den weiteren in den letzten Jahren und Monaten veröf­fent­lichten Pati­en­ten­in­for­ma­tionen zum Thema Mammographie-​Screening ist Deutsch­land inter­na­tional führend“, betonte Dr. Wolf­gang Aubke, Beirats­vor­sit­zender der KoopG.

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren erhalten von der für sie zustän­digen Zentralen Stelle mit der posta­li­schen Einla­dung zur Unter­su­chung zugleich das Merk­blatt zum Mammographie-​Screening. Dadurch sollen die Frauen über Hinter­gründe, Ziele, Inhalte und Vorge­hens­weise des Scree­nings infor­miert werden.

Eine Über­ar­bei­tung des Merk­blatts war nötig geworden, da das bislang verwen­dete Merk­blatt – gemessen an aktu­ellen Stan­dards, die diverse Forde­rungs­ka­ta­loge an zeit­ge­mäße Pati­en­ten­in­for­ma­tionen stellen – Defi­zite vor allem in der Sprache und in der ausge­wo­genen Darstel­lung der Vor- und Nach­teile aufwies. Die Pati­en­ten­ver­tre­tung im G-BA stimmte der Über­ar­bei­tung eben­falls zu, bei der auch unab­hän­gige Sach­ver­stän­dige mitwirkten. Das aktu­elle Merk­blatt wurde zugleich dem visu­ellen Erschei­nungs­bild von G-BA und KoopG ange­gli­chen.

Neues Merk­blatt auf der Website des G-BA

Auf der Inter­net­seite der KoopG kann das Merk­blatt in sieben weiteren Spra­chen herun­ter­ge­laden werden. Es ist dort in engli­scher, grie­chi­scher, italie­ni­scher, kroa­ti­scher, polni­scher, russi­scher und türki­scher Über­set­zung verfügbar.

Neues Merk­blatt in mehreren Spra­chen auf der Website der KoopG

Bundestag und Bundesrat hatten im Jahr 2002 beschlossen, ein Mammographie-​Screening auf Grund­lage euro­päi­scher Leit­li­nien in Deutsch­land einzu­führen. Danach erhalten Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine Einla­dung zu der syste­ma­ti­schen Brust­krebs­un­ter­su­chung.

In den Jahren 2005 bis 2009 haben mitt­ler­weile alle 94 Screening-​Einheiten ihre Arbeit aufge­nommen. Für mehr als 10 Millionen Frauen besteht damit ein engma­schiges Angebot zum Mammographie-​Screening als Bestand­teil des Pflicht­leis­tungs­ka­ta­logs der GKV. Das größte euro­päi­sche Früh­erken­nungs­pro­gramm für Brust­krebs wurde durch Ärzte, Kran­ken­kassen und Politik nach strengen Quali­täts­vor­gaben aufge­baut. Zur Koor­di­na­tion, Quali­täts­si­che­rung und Evalua­tion des Mammographie-​Screenings haben die gesetz­li­chen Kran­ken­kassen und die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­ei­ni­gung gemeinsam die KoopG gegründet.