Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss beim G-BA hat sich konstituiert

Berlin, 16. Oktober 2015 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich gestern in Berlin konstituiert. Aufgabe des Gremiums ist es, ab 2016 mit Mitteln des Innovationsfonds neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern. Der Innovationsausschuss wird in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds festlegen und über die eingegangenen Anträge auf Förderung entscheiden.

Der Innovationsausschuss setzt sich zusammen aus

  • drei Vertretern des GKV-Spitzenverbandes:
    Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg und Gernot Kiefer
  • einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
    Dr. Andreas Gassen
  • einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
    Dr. Wolfgang Eßer
  • einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
    Georg Baum
  • dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA:
    Prof. Josef Hecken
  • zwei Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG):
    Staatssekretär Lutz Stroppe und Oliver Schenk
  • einem Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):
    Petra Steiner-Hoffmann
  • sowie zwei Patientenvertretern:
    Dr. Ilona Köster-Steinebach und Dr. Martin Danner

Der Vorsitz des Innovationsausschusses liegt beim unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Professor Josef Hecken.

Zur Einbringung wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Sachverstands in die Beratungsverfahren des Innovationsausschusses wird ein Expertenbeirat gegründet. Die Mitglieder werden bis Ende 2015 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berufen.

In der konstituierenden Sitzung wurde eine Geschäftsordnung sowie der Haushalts- und Stellenplan der Geschäftsstelle beschlossen. Die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses tritt nach Genehmigung durch das BMG in Kraft.

Sitz des Innovationsausschusses ist Berlin. Die Anschrift lautet:

Innovationsausschuss
beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Englische Straße 30
10587 Berlin

Zur Erledigung der laufenden Geschäfte wird der Innovationsausschuss eine Geschäftsstelle einrichten.

Die Förderbekanntmachungen für Mittel aus dem Innovationsfonds werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und auf folgenden, derzeit noch im Aufbau befindlichen Internetseiten bekannt gegeben:
innovationsfonds.g-ba.de

Die nächsten Sitzungen des Innovationsausschusses finden am
27. November 2015 und am 17. Dezember 2015 statt.

Hintergrund – Innovationsfonds gemäß § 92a SGB V

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern (§ 92a SGB V).

Die Bundesregierung legt zu diesem Zweck einen Innovationsfonds auf, über den für die Jahre 2016 bis 2019 jährlich Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt werden. 75 Prozent des Fonds stehen für die Förderung neuer Versorgungsformen zur Verfügung, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Sie müssen eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und ein hinreichendes Potenzial aufweisen, in die Regelversorgung überführt zu werden. 25 Prozent des Fonds sollen zur Förderung der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Die in Frage kommenden Forschungsprojekte sollen auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sein.

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesversicherungsamt verwaltet.