Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Ergebnis des Strukturierten Dialogs: G-BA und Medizinische Hochschule Hannover schließen Zielvereinbarung zur Nachsorge-Dokumentation bei Nieren-Lebendspendern ab

Berlin, 15. Dezember 2015 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eine einvernehmliche Zielvereinbarung zur Verbesserung der Dokumentation der Nachsorge bei Nieren-Lebendspendern abgeschlossen. Die Richtlinie des G-BA über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) sieht nach der Nieren-Lebendspende die regelmäßige Dokumentation der Nachsorgeuntersuchungen des Spenders und entsprechende Datenerhebungen vor.

Anlass für den Abschluss der Zielvereinbarung mit der MHH war, dass die Dokumentation der Nachsorgeuntersuchungen bei Nieren-Lebendspendern in der Vergangenheit nicht in allen Fällen entsprechend den Vorgaben der QSKH-RL erfolgte. Dies hatten Überprüfungen in der Klinik gezeigt, die in diesem Jahr im Auftrag des G-BA durchgeführt worden waren. Dabei wurde die Dokumentation der Nachsorgedaten von Nieren-Lebendspendern für das Erfassungsjahr 2014 überprüft.

„Die Ergebnisqualität der Nierentransplantationen in der MHH ist sehr gut. Speziell bei Lebendorganspenden ist jedoch nicht nur die Operation, sondern auch die ärztliche Nachbetreuung des Lebendspenders wichtig. Das Transplantationsgesetz beinhaltet dazu klare Regelungen. Mit unseren QS-Maßnahmen soll erfasst werden, wie gut es dem Lebendspender ein, zwei und drei Jahre nach der Organentnahme geht. Mit der MHH wurden nun einvernehmlich Maßnahmen zur Verbesserung der Dokumentation und Erhöhung der Transparenz entsprechend der Richtlinie des G-BA vereinbart“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung in Berlin.

Hintergrund – stationäre Qualitätssicherung

In der QSKH-RL legt der G-BA im Auftrag des Gesetzgebers (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) die verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung fest. Dies umfasst auch die Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin, zu der auch eine Dokumentation der Nachsorge gehört.

Bei rechnerischen Auffälligkeiten wird vom jeweils verantwortlichen Gremium auf Landes- oder Bundesebene ein Strukturierter Dialog mit dem betroffenen Krankenhaus eingeleitet. Im Rahmen des Strukturierten Dialogs erhält das Krankenhaus Gelegenheit zur Stellungnahme. Darüber hinaus können Besprechungen zur Aufklärung von Zweifeln oder zur Beratung des Krankenhauses durchgeführt werden. Mit Einverständnis des Krankenhauses können Prüfungen vor Ort durchgeführt werden (Begehung). Zudem können im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Krankenhaus auch Verbesserungsmaßnahmen beschlossen werden.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Maßnahmen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern im Leistungsbereich Nierenlebendspende