Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsfonds: Mittel für 2016 vollständig auf innovative Förderprojekte verteilt

Berlin, 25. November 2016 – Mit seiner Entscheidung über die Förderung innovativer Projekte im Bereich der Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag die für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für den Bereich Versorgungsforschung verteilt. Das beantragte Fördervolumen von knapp 170 Millionen Euro übersteigt die zu vergebende Fördersumme um mehr als das Doppelte.

Bereits im Oktober hatte der Ausschuss die im Rahmen der ersten Förderwelle für neue Versorgungsformen zur Verfügung stehenden Mittel von 225 Millionen Euro an innovative Projekte vergeben.

„Die gesamte für 2016 vorgesehene Fördersumme von 300 Millionen Euro kann somit für den Erkenntnisgewinn und die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in Deutschland verwendet werden“, sagte Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses, heute in Berlin. „Die Entscheidungen wurden über alle Themenfelder hinweg in großem Konsens mit dem Expertenbeirat getroffen, ihm gebührt auch an dieser Stelle ein besonderer Dank für die Unterstützung im Rahmen der Bewertung der Anträge.“

Neben der Evaluation von Selektivverträgen und der G-BA-Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) bildeten folgende Themen den Schwerpunkt der Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung:

  • Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit in der Versorgung
  • Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen
  • innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsteilung und der Schnittstellen sowie der Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag
  • Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung
  • Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze
  • Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung

Die jüngsten Förderentscheidungen bilden den Abschluss eines zweistufigen Verfahrens für die themenoffenen und themenspezifischen Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung. Zu Beginn wurden beim Innovationsausschuss 296 Antragsskizzen eingereicht. Ca. 50 Prozent der Antragsteller wurden nach einem Bewertungsprozess zum Vollantrag aufgefordert. Ende August lagen alle Vollanträge mit zuvor positiv bewerteter Projektskizze vor. Nach abschließender Prüfung wurde am Donnerstag über die Förderfähigkeit von insgesamt 62 Projekten in den themenoffenen und themenspezifischen Themenfeldern sowie zur Evaluation von Selektivverträgen und der SAPV-Richtlinie des G-BA entschieden.

Wie auch bei der im Oktober 2016 getroffenen Entscheidung zur ersten Förderwelle aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen werden in einem nächsten Schritt die Antragsteller schriftlich über das Ergebnis informiert. Die Erstellung und Versendung der Förderbescheide erfolgt nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist. Danach werden die geförderten Projekte auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht.

Seit dem 1. Januar 2016 hat der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und Versorgungsforschungsprojekte, die sich auf die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung beziehen, zu fördern. Die gesetzlich vorgesehene Fördersumme für beide Bereiche beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. 75 Prozent der Mittel fließen in die Förderung neuer Versorgungsformen, 25 Prozent in die Förderung der Versorgungsforschung.