Pressemitteilung | Innovationsfonds

55 neue Projekte zur Versorgungsforschung können aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden

Berlin, 17. August 2018 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin insgesamt 55 weitere Anträge auf finanzielle Förderung von Projekten aus dem Bereich der Versorgungsforschung angenommen. Zu den im Oktober 2017 veröffentlichten Förderbekanntmachungen waren 205 Projektanträge fristgerecht gestellt worden. 

Im nächsten Schritt werden die einzelnen Antragsteller schriftlich über die Ergebnisse des Begutachtungs- und Bewertungsverfahrens informiert und um Rückmeldung gebeten. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist können die Förderbescheide erstellt und versendet werden. Die im Rahmen der am 20. Oktober 2017 veröffentlichten Förderbekanntmachungen zur Verfügung stehenden Mittel werden voraussichtlich voll ausgeschöpft.

Die Projekte der Versorgungsforschung zum themenspezifischen Bereich verteilen sich auf die vier ausgeschriebenen Themenfelder wie folgt:

  • Besondere Versorgungssituationen: 11
  • Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten: 9
  • Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung: 30
  • Messung der Ergebnisqualität: 3

Zur Evaluation der Richtlinie des G-BA über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL) Abschnitt D Nummer II Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) sollen zwei Projekte aus dem Innovationsfonds gefördert werden.

Eine Liste der geförderten Projekte wird im September auf der Internetseite des Innovationsausschusses abrufbar sein.

Hintergrund

Der Innovationsausschuss hatte am 20. Oktober 2017 drei Förderbekanntmachungen veröffentlicht: Neben der Förderbekanntmachung zur themenspezifischen Versorgungsforschung betrafen die beiden anderen Förderbekanntmachungen die Evaluation der Richtlinie des G-BA über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL) Abschnitt D Nummer II (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs) sowie die Evaluation von Selektivverträgen nach §§ 73c und 140a SGB V. Anträge mussten bis spätestens 20. Februar 2018 beim DLR Projektträger eingereicht werden.