Patientenbeteiligung

Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht.

Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen:

Diese Organisationen bilden mit den in ihnen vertretenen Mitgliedern die Vielschichtigkeit der Patienten- und Selbsthilfeorganisationen ab. Auf Antrag kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitere Organisationen, die nicht Mitglied der benannten Verbände sind, als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene anerkennen.

Stabsstelle Patientenbeteiligung

Der Geschäftsstelle des G-BA ist eine Stabsstelle Patientenbeteiligung angegliedert. Die Stabsstelle unterstützt die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter organisatorisch und inhaltlich bei der Wahrnehmung ihrer Antrags- und Mitberatungsrechte.

Logo der Stabstelle Patientenbeteiligung beim G-BA

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