Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung

Im Jahr 2016 machte der Gesetzgeber Qualitätsergebnisse erstmals zu einem Kriterium der Krankenhausplanung. Er beauftragte den G-BA, den Bundesländern ein Instrument zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe sie bei ihren Planungsentscheidungen neben Aspekten der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit die Versorgungsqualität der Einrichtungen stärker berücksichtigen können.

Benennung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren und Verfahrensentwicklung

Der G-BA wurde gesetzlich beauftragt, Qualitätsindikatoren zu benennen, die für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung geeignet sind (§ 136c Abs. 1 und 2 SGB V). Zudem sind vom G-BA Bewertungskriterien und Maßstäbe festzulegen, mit deren Hilfe die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beurteilen können, ob ein Krankenhaus hinsichtlich einzelner Qualitätsindikatoren eine im Vergleich zureichende oder unzureichende Qualität aufweist. Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren sind gemäß § 6 Absatz 1a KHG Bestandteil des Krankenhausplans; durch Landesrecht kann ihre Geltung ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Es können darüber hinaus weitere Qualitätsanforderungen zum Gegenstand der Krankenhausplanung durch die Länder gemacht werden.

Mit Beschluss vom Dezember 2016 hat der G-BA die Erstfassung der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) beschlossen. Sie regelt unter anderem die Datenerhebung und das Verfahren zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die zuständigen Landesbehörden sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Die ersten elf planungsrelevanten Qualitätsindikatoren stammen aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die bereits – so eine Vorgabe des Gesetzgebers – im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden.

Erhebung, Auswertung und Übermittlung der Daten

Im Jahr 2017 startete der Regelbetrieb zu diesem Verfahren. Bei statistisch auffälligen Ergebnissen der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren wird ein sogenanntes Datenvalidierungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Neuberechnung der Bewertungsergebnisse durchgeführt. Sofern ein Krankenhaus statistisch auffällig bleibt, erhält es die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Unter Einbindung der Fachkommissionen erfolgt anschließend eine abschließende Bewertung durch das IQTIG.

Jeweils im September des auf das Datenerfassungsjahr folgenden Jahres erhalten die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen die Ergebnisse ihrer jeweiligen Krankenhäuser zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren.

Zudem veröffentlicht der G-BA auf seinen Internetseiten jeweils im Oktober einen Bericht zum zurückliegenden Erfassungsjahr. Der Bericht umfasst die den Berechnungen zugrundeliegenden Daten sowie die Ergebnisse der einzelnen Krankenhausstandorte nach der fachlichen Bewertung, ob eine zureichende oder unzureichende Qualität vorliegt. Weiterhin beinhaltet er u. a. Angaben zu den Referenzbereichen, zur Vollzähligkeit der Datenlieferung und den Bundesergebnissen sowie die Ergebnisse der Auswertungen der Datenvalidierung.