Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Nogapendekin alfa inbakicept (BCG-unresponsives nicht-muskelinvasives Blasenkarzinom (NMIBC), in Kombination mit Bacillus Calmette-Guérin (BCG))
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Vamorolon (Neues Anwendungsgebiet: Duchenne-Muskeldystrophie, ≥ 2 bis < 4 Jahre)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Oktober 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Selpercatinib (Neues Anwendungsgebiet: RET-mutiertes medulläres Schilddrüsenkarzinom (MTC), ≥ 2 Jahre)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Oktober 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Selpercatinib (Neues Anwendungsgebiet: Solide Tumore, RET-Fusion+, ≥ 2 bis < 18 Jahre)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Oktober 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Dorocubicel / nicht-expandierte allogene CD34-Zellen aus der Nabelschnur (Hämatologische Malignitäten, allogene hämatopoetische Stammzelltransplantation angezeigt, keine Spende verfügbar)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Oktober 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Mexiletin (Neues Anwendungsgebiet: Myotonie, 6 bis ≤ 17 Jahre, ≥ 20 kg)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Oktober 2026.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Selpercatinib (Neues Anwendungsgebiet: Schilddrüsenkarzinom, RET-Fusions+, refraktär für radioaktives Iod, ≥ 2 Jahre)
Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Oktober 2026.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens zum Beschlussentwurf gemäß 2. Kapitel § 38 Abs. 2 Satz 1 der Verfahrensordnung: Vollimplantation eines Cochleaimplantates bei sensorineuralem schwergradigen bis an Taubheit grenzendem Hörverlust
Beschluss vom 10. September 2026.
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Vollimplantation eines Cochleaimplantates bei sensorineuralem schwergradigen bis an Taubheit grenzendem Hörverlust
Im Rahmen einer Beratung gemäß § 137h Abs. 6 SGB V hat der G-BA ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 44 – Stimulantien
Der Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.