Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Gute und sichere Pati­en­ten­ver­sor­gung – G-BA gibt einen Über­blick über seine Arbeit

Berlin, 21. Juli 2023 – Eine gute medi­zi­ni­sche Versor­gung in Deutsch­land für alle gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherten Menschen abzu­si­chern, ist Aufgabe der Quali­täts­si­che­rung beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA). Einen Über­blick über den aktu­ellen Stand der Quali­täts­si­che­rung (QS) gibt der G-BA in einem gestern veröf­fent­lichten Bericht. In zehn Kapi­teln werden QS-​Richtlinien und ihre Wirkung für die Pati­en­ten­ver­sor­gung beschrieben, der aktu­elle Umset­zungs­stand umrissen und ein Ausblick auf die Weiter­ent­wick­lung gegeben.

Karin Maag, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und für den Bereich der Quali­täts­si­che­rung verant­wort­lich: „Wir wollen, dass Pati­en­tinnen und Pati­enten sich darauf verlassen können, dass sie überall in Deutsch­land gut und sicher in Kran­ken­häu­sern, Arzt- und Zahn­arzt­praxen versorgt werden. Das ist das Kern­ziel unserer Quali­täts­si­che­rung. Mit der Sonder­ver­öf­fent­li­chung zeigen wir kompakt wich­tige Aufga­ben­be­reiche des G-BA in der Quali­täts­si­che­rung auf. Unser Bericht wendet sich an inter­es­sierte Bürge­rinnen und Bürger, die wissen wollen, wie der G-BA die Qualität in der Gesund­heits­ver­sor­gung voran­treibt. Er ergänzt damit die zahl­rei­chen weiteren fach­li­chen Veröf­fent­li­chungen und Evalua­tionen.“

Drei Fragen und drei Antworten zur Quali­täts­si­che­rung

Was heißt Quali­täts­si­che­rung denn nun aber konkret?

Karin Maag: „Quali­täts­si­che­rung heißt zum Beispiel, Pati­en­tinnen und Pati­enten mit den nötigen Infor­ma­tionen zu versorgen, damit sie gut infor­miert für ihre Gesund­heit Entschei­dungen treffen können. Dafür steht in der QS der Anspruch von Versi­cherten auf eine ärzt­liche Zweit­mei­nung bei bestimmten plan­baren Eingriffen. Zugang zu Infor­ma­tionen zu erhalten, ist auch die Idee hinter den Quali­täts­be­richten der Kran­ken­häuser, die dabei helfen, das rich­tige Kran­ken­haus für eine Behand­lung auszu­wählen. Wir veröf­fent­li­chen diese Berichte voll­ständig und unge­kürzt auf unserem Portal für die Quali­täts­be­richte der Kran­ken­häuser. Wer speziell für sich verglei­chen möchte, welches Kran­ken­haus in der Region zu den besten und erfah­rensten für den Eingriff zählt, kann dafür  die verschie­denen Klinik­su­chen von Kran­ken­kassen und privaten Anbie­tern nutzen, deren Angaben – was viele nicht wissen – auf den Daten der G-​BA-Qualitätsberichte basieren. 

Wie hält es der G-BA mit dem Aufwand-​Nutzen-Verhältnis bei der QS?

Karin Maag: „Wichtig ist in Zeiten von knappem medi­zi­ni­schem Personal: Bei der Quali­täts­si­che­rung müssen Aufwand und Nutzen in einem akzep­ta­blen Verhältnis stehen. Das gehen wir derzeit aktiv an. Verfahren zur Quali­täts­si­che­rung sollen schlanker werden und wenn möglich Daten nutzen, die ohnehin erhoben werden, wie vorhan­dene Sozial- oder Routi­ne­daten. Für falsch halte ich jedoch, darauf zu verzichten, Behand­lungs­er­geb­nisse bei verbrau­cher­nahen Infor­ma­tionen mit einfließen zu lassen, wie es bei dem in den Eckpunkten zur Kran­ken­haus­re­form ange­kün­digten Inter­net­portal des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­riums geplant ist. Als Pati­entin möchte ich nicht nur wissen, dass ein Kran­ken­haus über die nötigen Geräte verfügt, sondern auch, wie erfolg­reich eine Opera­tion am Ende war, sprich, wie gut es den Menschen nach der Behand­lung geht. Das würde beim vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium ange­kün­digten Inter­net­portal völlig unter den Tisch fallen.“

Apropos schlanke Verfahren, was ist da alles möglich?

Karin Maag: „Eine Verschlan­kung der QS bedeutet auch, sich von Prüf­instru­menten zu trennen, wenn sie beispiels­weise so erfolg­reich waren, dass sich die Qualität nach­weis­lich verbes­sert hat und sie nicht mehr gebraucht werden. Ein aktu­elles Beispiel dafür ist der Verzicht auf die Quali­täts­prü­fungen bei der Compu­ter­to­mo­gra­phie in Arzt­praxen, die in Deutsch­land einen hervor­ra­genden Stan­dard erreicht hat. Dann können wir uns auf die Bereiche konzen­trieren, wo es für die Pati­en­tinnen und Pati­enten einen echten Unter­schied macht. So zum Beispiel bei den soge­nannten Mindest­mengen, das heißt dem Minimum an Opera­tionen, die ein Kran­ken­haus pro Jahr bei bestimmten plan­baren, komplexen Leis­tungen erfüllen muss, damit es die nötige Erfah­rung bei der Behand­lung besitzt – denn das macht in diesen Fällen den Unter­schied aus.“

Hinter­grund: Quali­täts­si­che­rung

Pati­en­tinnen und Pati­enten sollen in Kran­ken­häu­sern, Arzt- und Zahn­arzt­praxen überall in Deutsch­land gleich gut, sicher und mit wissen­schaft­lich abge­si­cherten Verfahren versorgt werden. Um dieses Ziel zu errei­chen, nimmt der G-BA zahl­reiche und sehr verschie­dene Aufgaben im Bereich der Quali­täts­si­che­rung wahr.

Der aktu­elle Bericht(PDF 357,72 kB) basiert auf Richt­li­nien aus der ambu­lanten, statio­nären und sekto­ren­über­grei­fenden Versor­gung (§§ 135 bis 136c SGB V), mit der Veröf­fent­li­chung erfüllt der G-BA einen gesetz­li­chen Auftrag.


Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Mehr zur Quali­täts­si­che­rung finden Sie auf den Themen­seiten des G-BA.