Kinderuntersuchungsheft enthält künftig auch Ergebnisse der zahnärztlichen Früherkennung
Berlin, 15. Mai 2025 – Frühkindliche Karies oder andere zahnmedizinische Probleme bei Kindern nehmen in Deutschland seit Jahren stetig ab. Damit diese Erfolgsgeschichte fortgesetzt wird und Eltern noch besser über die vorhandenen zahnärztlichen Früherkennungsangebote informiert sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Kinderuntersuchungsheft umfangreich angepasst: Künftig werden auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Bisher erfolgte das gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft, den sogenannten Kinderzahnpässen. Auf der Umschlagseite des Kinderuntersuchungshefts sehen die Eltern zudem alle Zeitfenster für die sechs zahnärztlichen Früherkennungen.
Das gehört zur bestehenden zahnärztlichen Früherkennung
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört insbesondere, dass
- die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Mundhöhle untersucht,
- das Kariesrisiko des Kindes einschätzt,
- zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene berät sowie
- gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.
Geregelt sind die Details in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Diese Richtlinie hat der G-BA mit seinem heutigen Beschluss ebenso angepasst wie die Kinder-Richtlinie, die die Inhalte zum Kinderuntersuchungsheft definiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Diese recht große Zeitspanne ist notwendig, um Druck und Versand von Dokumentationsbögen als Einleger für die bereits vorhandenen Kinderuntersuchungshefte zu gewährleisten. Außerdem werden Aufkleber für die Kinderuntersuchungshefte bereitgestellt, auf denen die Zeitfenster für die zahnärztlichen Früherkennungen vermerkt sind. Der G-BA wird gesondert informieren, wenn Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und Hebammenverbände die Dokumentationsbögen und die Aufkleber bestellen können.
Weitere Informationen zur zahnärztlichen Früherkennung für Kinder und Jugendliche finden Sie auf der Website des G-BA unter: Prophylaxe und Früherkennung von Zahnerkrankungen
Beschlüsse zu dieser Meldung
- Kinder-Richtlinie: Untersuchungsheft für Kinder – Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen
- Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchung auf Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten: Einheitliche Dokumentation zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen im Untersuchungsheft für Kinder und notwendige Änderungen in der Richtlinie