Früherkennung von Prostatakrebs: G-BA prüft risikoabhängiges Angebot
Berlin, 16. Oktober 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berät ab heute über ein gezielteres Früherkennungsangebot auf Prostatakrebs: mittels Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Wert) und Magnetresonanztomographie (MRT). Im ersten Schritt lässt das Gremium den aktuellen Stand des medizinischen Wissens zum risikoadaptierten Screening für Männer recherchieren und bewerten. Auf dieser Basis wird der G-BA im zweiten Schritt beraten, wie das neue Angebot im Detail ausgestaltet sein muss. Mit einem Ergebnis ist spätestens in zwei Jahren – also im Oktober 2027 – zu rechnen. Auslöser des mit dem heutigen Beschluss offiziell gestarteten Bewertungsverfahrens ist ein Antrag der Patientenvertretung im G-BA und des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden, Prof. Josef Hecken.
Dazu Prof. Josef Hecken: „Für ein komplett neues Screening-Angebot müssen von uns viele Fragen beantwortet werden, denn eine Richtlinie des G-BA bildet den gesamten Pfad einer Früherkennung ab. In diese Beratungen starten wir jetzt. Wir prüfen ein risikoadaptiertes, also gestuftes Prostatakrebs-Screening. Wir hoffen auf Studien die zeigen, dass sich durch die zusätzliche Abklärung mit einer MRT-Untersuchung unerwünschte Überdiagnosen und falsch-positive Screening-Befunde reduzieren lassen. Wir berücksichtigen dabei die jüngst aktualisierte S3-Leitlinie der medizinischen Fachgesellschaft ebenso wie die internationale Studienlage. Unser Anspruch als G-BA ist es, im Ergebnis ein nachgewiesen gutes Leistungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung zu etablieren, bei dem die Ressourcen effizient eingesetzt werden.“
Ablauf der Beratungen
Das neue Beratungsthema wird im Bundesanzeiger und auf der Website des G-BA veröffentlicht. Damit haben alle Sachkundigen die Gelegenheit, sich auf Grundlage eines Fragebogens zu dem Beratungsthema zu äußern und eine erste Einschätzung abzugeben. Parallel beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Studienrecherche und -bewertung. Auf Basis des IQWiG-Abschlussberichts berät der G-BA dann, ob und inwiefern das aktuelle Früherkennungsangebot angepasst werden muss. Zum erarbeiteten Beschlussentwurf werden schriftliche und mündliche Stellungnahmen von Verbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingeholt und ausgewertet. Über den gegebenenfalls angepassten Beschlussentwurf wird in öffentlicher Sitzung abschließend beraten und entschieden.
Derzeitige Früherkennung auf Prostatakrebs
Prostatakrebs ist eine bösartige Erkrankung der Vorsteherdrüse (Prostata) und gemessen an der jährlichen Neuerkrankungsrate die häufigste Tumorerkrankung des Mannes. Prostatakrebs tritt überwiegend bei älteren Männern jenseits von 70 Jahren auf, Männer vor dem 45. Lebensjahr sind hingegen kaum betroffen. Daher bietet der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen derzeit für Männer ab 45 Jahren einmal pro Jahr eine Früherkennungsuntersuchung an. Sie umfasst u. a. das Abtasten der Prostata vom After aus (digital-rektale Untersuchung). Die PSA-Wert-Bestimmung im Blut ist aktuell keine Früherkennungsuntersuchung. Ein erhöhter PSA-Wert kann ein erster Hinweis auf Prostatakrebs sein, kann aber auch viele andere Ursachen haben.
Hintergrund: Regelungsauftrag des G-BA bei der Krebsfrüherkennung
Bei der Früherkennung werden Menschen auf bestimmte Erkrankungen untersucht, ohne dass bereits dahingehende Symptome festgestellt wurden. Der Vorteil besteht darin, dass die Erkrankung oder deren Vorstufen sehr frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Zu vermeiden sind jedoch
- falsch-positive Befunde, da sie unnötige Ängste und Abklärungsdiagnostik auslösen,
- falsch-negative Befunde, da sie eine falsche Sicherheit geben und sich die Diagnose verzögert sowie
- Überdiagnosen, da sie mit psychischen Belastungen und überflüssigen Behandlungen verbunden sind.
Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) sieht vor, dass der G-BA vor der Verankerung eines Früherkennungsangebots als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung explizit überprüft, ob die Krankheit behandelbar ist, frühzeitig erkannt werden kann, eindeutig diagnostizierbar ist, ausreichend medizinische Versorgung vorhanden ist und ob die Maßnahme wirtschaftlich ist. Der G-BA legt in Richtlinien dann das Nähere zum Früherkennungsangebot – auch auf Krebserkrankungen – fest. Nähere Informationen dazu: Früherkennung von Krebserkrankungen