Pressemitteilung | Arzneimittel

Änderungen bei Schutzimpfungen gegen Meningokokken und Gürtelrose: STIKO-Empfehlungen umgesetzt

Berlin, 18. Dezember 2025 – Der Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen gegen Meningokokken-Erkrankungen und Herpes zoster (Gürtelrose) wird sich voraussichtlich ab Februar 2026 ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die aktualisierten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen sieht die STIKO nun eine Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren vor, während die Impfung für Kleinkinder entfällt. Die Impfung gegen Gürtelrose wird anderes als bisher für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko bereits ab 18 Jahren empfohlen. Zudem hat die STIKO präzisiert, in welchen Fällen von einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch eine Gürtelrose auszugehen ist. Die Beschlüsse des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach einer Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Meningokokken: Impfung von Jugendlichen anstelle von Kleinkindern empfohlen

Auf der Basis einer Überprüfung der Datenlage zu den Serogruppen, die altersabhängig hauptsächlich für das Auftreten von Meningokokken-Erkrankungen verantwortlich sind, kommt die STIKO zu folgenden Empfehlungen:

  • Erstmals wird allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y empfohlen, auch wenn diese bereits in der Vergangenheit gegen diese Serogruppen geimpft wurden. Die Impfung kann bis zum Alter von 24 Jahren nachgeholt werden.
  • Für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten entfällt aufgrund der veränderten wissenschaftlichen Risikoeinschätzung die bisherige Empfehlung, sich gegen Meningokokken der Serogruppe C impfen zu lassen.
  • Unverändert bleibt die Empfehlung für die Grundimmunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe B. Danach sollen Säuglinge frühzeitig – im Alter von 2, 4 und 12 Monaten – gegen Meningokokken der Serogruppe B geimpft werden.

Herpes zoster: Geänderte Impfempfehlung bei erhöhtem Erkrankungsrisiko

  • Für Personen mit einer erhöhten Gefährdung an Herpes zoster zu erkranken, empfiehlt die STIKO eine Impfung bereits ab einem Alter von 18 Jahren – und nicht erst wie bislang ab 50 Jahren. Eine solche erhöhte Gefährdung liegt demnach bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sowie bei schweren Ausprägungen chronischer Grunderkrankungen (z. B. maligne neoplastische Erkrankungen, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis) vor. Für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren mit leichten, unkomplizierten oder medikamentös gut kontrollierten Formen chronischer Erkrankungen wird keine Impfung empfohlen, da diese nach Einschätzung der STIKO kein deutlich erhöhtes Risiko für Gürtelrose haben.
  • Unverändert bleibt die Standardimpfempfehlung für alle Personen ab 60 Jahren, da das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und das Auftreten chronischer Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) mit dem Alter steigt.

Hintergrund: Leistungsanspruch auf Schutzimpfungen und weiterführende Informationen

Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine Empfehlung der STIKO. Auf dieser Basis legt der G-BA innerhalb von zwei Monaten nach der STIKO-Veröffentlichung die Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest.

Weiterführende Informationen der STIKO

Die Empfehlung zur Meningokokken-Impfung veröffentlichte die STIKO am 30. Oktober 2025 im Epidemiologischen Bulletin 44/2025. Die Empfehlung zur Impfung gegen Herpes zoster wurde am 6. November 2025 im Epidemiologischen Bulletin 45/2025 veröffentlicht. Begleitend stellt das RKI auf seinen Internetseiten Informationen zur Verfügung:


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