Pressemitteilung | Sonstige

Gemeinsamer Bundesausschuss und Innovationsausschuss: Auswahl wichtiger Arbeitsthemen im Jahr 2026

Berlin, 20. Januar 2026 – Unterschiedlichste Aufgaben und Entscheidungen werden in diesem Kalenderjahr die Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) prägen. So wird er beispielsweise in seine Beschlüsse zur Nutzenbewertung bei Arzneimitteln erstmals auch die europäische Bewertung einbeziehen. In anderen Arbeitsbereichen wird er seinem generellen Auftrag entsprechend Richtlinien neu erarbeiten oder aktualisieren. Verbindendes Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern – dabei arbeitet der G-BA evidenzbasiert, ergebnisorientiert und transparent. Seit letztem Herbst informiert die Geschäftsstelle des G-BA zusätzlich über dessen Arbeit auf den Social-Media-Kanälen LinkedIn, Instagram und Bluesky. Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beim G-BA ist seit letztem Dezember auf einem eigenen Kanal bei LinkedIn aktiv.

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Ich erwarte gesundheitspolitische Weichenstellungen durch den Gesetzgeber und im Zuge dessen auch neue oder geänderte Regelungsaufträge für den G-BA. Reformen sind notwendig und müssen möglichst zeitnah greifen, wenn wir die gesetzliche Krankenversicherung zukunftsfest machen wollen. Für mich ist dabei klar: Der G-BA wird seine Rolle weiterhin unabhängig von tagespolitischen Entscheidungen, transparent und auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz im Interesse von Beitragszahlenden sowie Patientinnen und Patienten ausfüllen.“

Die folgende Übersicht zeigt eine Auswahl an Themen, die der G-BA zusätzlich zum routinemäßigen Aktualisieren der Richtlinien in diesem Kalenderjahr bearbeiten wird:

Arzneimittel

Nutzenbewertung neuer Arzneimittel

Der G-BA wird durch seine Entscheidungen zum Zusatznutzen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen auch in diesem Jahr dazu beitragen, die Arzneimittelausgaben zu kontrollieren. Erwartet werden rund 130 bis 140 Bewertungsverfahren und 220 Beratungen von pharmazeutischen Herstellern.

Thema: AMNOG – Nutzenbewertung von Arzneimitteln

Erste Beschlüsse nach europäischer HTA-Bewertung

Die EU-HTA-Verordnung sieht eine gemeinsame klinische Bewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) vor. Die EU-Bewertungsberichte beschreiben die klinischen Daten und relativen Effekte der neuen Arzneimittel oder Medizinprodukte. Die Schlussfolgerungen über den klinischen Zusatznutzen einer Gesundheitstechnologie werden weiterhin durch die Mitgliedsstaaten getroffen. Auf Basis der im vergangenen Jahr angepassten Verfahrensordnung und Module für die Dossiererstellung erwartet der G-BA den Start der ersten Nutzenbewertungsverfahren mit vorangegangener EU-HTA-Bewertung im Frühjahr 2026.

Thema: EU-HTA

Arzneimittel im Off-Label-Use bei Long-COVID und ME/CFS

Bisher gibt es keine Arzneimittel, die speziell für die Therapie von Long-COVID oder Myalgischer Enzephalomyelitis / Chronischem Fatigue Syndrom (ME/CFS) zugelassen sind. Die Expertengruppe „Long COVID Off-Label-Use“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte im Oktober 2025 Empfehlungen zu vier Wirkstoffen an den G-BA als Grundlage für eine Regelung der Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der Zulassung übermittelt. Der G-BA wird voraussichtlich Mitte 2026 über die Umsetzung der Empfehlung in die Arzneimittel-Richtlinie beschließen.

Thema: Off-Label-Use – Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten

Bericht zu Bilanzierten Diäten

Gesetzlich Versicherte haben, sofern medizinisch notwendig, Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung. Dabei handelt es sich um Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Details zu den ausnahmsweise verordnungsfähigen Produktgruppen sind in der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA geregelt.

Bis zum 15. Dezember 2025 lief die erste Onlinebefragung zum aktuellen Versorgungsgeschehen bei bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung. Die erhobenen Daten werden in diesem Jahr ausgewertet und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengestellt. Dieser Bericht wird voraussichtlich Ende 2026 vorliegen und an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt werden.

Ergibt die Evaluation, dass Anpassungen der Arzneimittel-Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind, nimmt der G-BA diese in einem geregelten Bewertungsverfahren innerhalb von zwei Jahren nach Übermittlung des Berichts an das Ministerium vor.

Thema: Bilanzierte Diäten

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Zwei neue ASV-Angebote

Der G-BA wird im Dezember 2026 die Details für zwei weitere ASV-Versorgungsangebote beschließen: Aus der Gruppe der Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen betrifft dies Folgeschäden bei Frühgeborenen, aus der Gruppe der seltenen Erkrankungen die Neurofibromatose.

Thema: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Bedarfsplanung

Gestuftes System der Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Der G-BA hatte im Juni 2024 das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Evaluation der Notfallstufen-Regelungen beauftragt. Den in diesem Jahr erwarteten Bericht wird der G-BA in seine laufenden Beratungen einbeziehen und überprüfen, ob sich daraus ein Anpassungsbedarf der Regelungen ergibt.

Thema: Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern

Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser

Der G-BA prüft, ob seine Regelungen zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen für Krankenhäuser anzupassen sind. Diesen Auftrag erhielt er mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.

Thema: Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser

Disease-Management-Programme (DMP)

DMP mit digitalisierten Versorgungsprozessen für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2

Der G-BA hatte – ergänzend zu den bereits bestehenden DMP zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 1 und 2 – eine Ausgestaltung dieser DMP mit digitalisierten Versorgungsprozessen beschlossen. Vor dem Hintergrund einer Nachfrage des Bundesgesundheitsministeriums werden Anpassungen des Beschlusses geprüft.

Verschiedene DMP-Anforderungen werden aktualisiert

Im laufenden Kalenderjahr wird der G-BA die Arbeiten zu den Anforderungen an die DMP Osteoporose, chronischer Rückenschmerz und rheumatoide Arthritis abschließen. Zudem will er mit der Aktualisierung der DMP COPD, Asthma bronchiale und Brustkrebs beginnen. Das IQWiG ist bereits mit entsprechenden Leitlinienrecherchen beauftragt worden.

Thema: Disease-Management-Programme

Methodenbewertung

Erprobungsstudien

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des G-BA im Bereich der Methodenbewertung liegt mittlerweile in der Konzeption und Begleitung klinischer Erprobungsstudien. Derzeit laufen 13 solcher Studien, 5 sind in Vorbereitung; im Laufe des Jahres könnten noch 6 weitere hinzukommen.

Thema: Übersicht zu Erprobungsstudien von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (gemäß §§ 135 und 137c SGB V)

Mit einer Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden klärt der G-BA, ob die jeweilige Leistung die gesetzlichen Anforderungen an den Nutzen erfüllt und damit in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen bzw. die Leistung bestätigt werden kann. Abschließen will der G-BA in diesem Jahr seine Beratungen beispielsweise zu folgenden Verfahren:

Thema: Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante und/oder stationäre Versorgung

Früherkennung: Darmkrebs-Screening

Der G-BA erwartet im März 2026 den Abschlussbericht des IQWiG zur Überprüfung der unteren Altersgrenze und Frequenz der Früherkennungskoloskopie im Darmkrebs-Screeningprogramm. Er wird auf dieser Basis über eine mögliche Anpassung des Screenings beraten. Im Jahr 2026 wird er zudem prüfen, ob und wie spezifische Regelungen für Personen mit einem familiär bedingten Darmkrebsrisiko getroffen werden können.

Thema: Darmkrebs-Screening

Früherkennung: Brustkrebs-Screening ab 45 Jahren

Das Bundesumweltministerium wird ggf. noch in diesem Jahr die Altersgrenze für die Brustkrebs-Früherkennung mittels Röntgenuntersuchung (Mammographie-Screening) von 50 auf 45 Jahren absenken. Ein Entwurf der Rechtsverordnung liegt bereits vor. Der G-BA wird auf der Basis der finalen Rechtsverordnung seine Beratungen zu der Frage fortsetzen, ob auch Frauen zwischen 45 und 50 Jahren von einem Mammographie-Screening auf Brustkrebs profitieren und wie sie bei einem belegten Nutzen in das Screening-Angebot einzubeziehen sind.

Thema: Brustkrebs-Screening – Mammographie-Screening-Programm

Früherkennung: Prostatakrebs-Screening

Der G-BA erwartet im Oktober 2026 den Bericht des IQWiG zur Bewertung eines risikoadaptierten Screenings zur Früherkennung von Prostatakrebs mittels Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Wert) und Magnetresonanztomographie (MRT). Auf dieser Basis wird der G-BA beraten, wie das neue Angebot im Detail ausgestaltet sein muss.

Thema: Früherkennung von Krebserkrankungen

Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen: U10 und J1

Um die zeitliche Lücke zwischen Kinder- und Jugenduntersuchung zu schließen, will der G-BA eine zusätzliche U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren einführen. Ein Beschluss soll im zweiten Halbjahr 2026 getroffen werden. Angesichts der derzeit niedrigen Schutzimpfungsquote gegen Humane Papillomaviren (HPV) – sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen – wird bei der U10 die Impfberatung der Eltern ein Thema sein. Gleichzeitig soll künftig auch die J1, eine Früherkennungsuntersuchung für Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren im Gelben Heft (Kinderuntersuchungsheft) dokumentiert werden. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass sich die Teilnahmerate bei der HPV-Impfung erhöht. Erwartet wird ein Beschluss im zweiten Halbjahr.

Thema: Früherkennung bei Kindern

Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen: Fettstoffwechselstörung

Der G-BA wird auf Basis von aktuellen Studienbewertungen entscheiden, ob und wenn ja in welchem Alter Kinder und Jugendliche von einem Screening auf familiäre Hypercholesterinämie (Fettstoffwechselstörung) profitieren. Ein Ziel wäre es beispielsweise, Probleme mit dem Herzen oder den Blutgefäßen (kardiovaskuläre Erkrankungen) früh zu erkennen und Folgeerkrankungen zu vermeiden. Dafür berät der G-BA über eine inhaltliche Überarbeitung der J1-Untersuchung sowie über die Aufnahme der Dokumentation im Gelben Heft. Einen Beschluss will der G-BA im zweiten Halbjahr fassen.

Neugeborenen-Hörscreening

Der G-BA berät auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über eine Anpassung des Hörscreenings für Neugeborene, das Teil der Kinder-Richtlinie ist. Wissenschaftliche Erkenntnisse hatten gezeigt, dass die Umsetzung des Screenings insgesamt erfolgreich war, gleichzeitig werden Änderungen empfohlen. Mit einem Beschluss rechnet der G-BA im Sommer 2026.

Psychotherapie und psychiatrische Versorgung

Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens

Ausgehend von der Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege des Bundesgesundheitsministeriums („Gemeinsam Digital“) wird der G-BA mit Anpassungen der Psychotherapie-Richtlinie (PT-RL) eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens ermöglichen.

Zum Bereich der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung gehören neben der PT-RL auch die zwei Richtlinien zur Komplexversorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen (KSVPSych-RL sowie KJ-KSVPsych-RL). Die Umsetzung dieser Richtlinien in der Versorgung wird durch den G-BA im Rahmen von Evaluationen stetig beobachtet.

Thema: ambulante Psychotherapie sowie Komplexversorgung für Erwachsene und Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche

Qualitätssicherung (QS)

Weiterentwicklung datengestützte QS

Für alle Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung liegen Empfehlungen des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Weiterentwicklung vor, so dass diese nun Schritt für Schritt aktualisiert in der Versorgungspraxis ankommen werden. Diesen Übergang in die Praxis begleitet der G-BA aktiv und vergibt weitere Aufträge dazu ans IQTIG. Nach Veröffentlichung des IQTIG-Berichts zur Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung im Januar 2026 ist vorgesehen, das Institut auch mit der Durchführung eines Pilotprojektes zu beauftragen.

Thema: Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren: Messen und Bewerten von Behandlungsqualität

Mindestmengen für planbare Leistungen

Im Jahr 2026 sollen die Beratungen über die Festlegung neuer Mindestmengen für die chirurgische Behandlung des Magenkarzinoms sowie für die Major-Leberresektion abgeschlossen werden. Außerdem laufen die im letzten Jahr begonnenen Beratungen für zwei Mindestmengen für korrigierende Operationen bei angeborenen Fehlbildungen (Morbus Hirschsprung und anorektale Malformationen). Hierzu ist mit einem abschließenden Beschluss erst im Jahr 2027 zu rechnen.

Thema: Mindestmengen für planbare medizinische Leistungen

Zweitmeinung zu einem empfohlenen Eingriff

In einem sogenannten Zweitmeinungsverfahren haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, sich eine zweite Meinung zu einem empfohlenen Eingriff bei einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen einzuholen. Der G-BA entscheidet in diesem Jahr darüber, Eingriffe zur transarteriellen Linksherz-Katheteruntersuchung ggf. mit perkutan-transluminaler Koronargefäßintervention in seine Richtlinie aufzunehmen.

Thema: Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen

Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

In seiner Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) mit dem für eine Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal hat sich der G-BA zu bestimmten Entscheidungen im Jahr 2026 verpflichtet. Diese betreffen die weitere Ausgestaltung von personellen Anrechnungsmöglichkeiten und von Personalvorgaben, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen sollen, beispielsweise im Bereich der Psychosomatik. Dabei wird der G-BA Hinweise aus Wissenschaft und Praxis berücksichtigen sowie einen darüberhinausgehenden Anpassungsbedarf der PPP-RL prüfen.

Thema: Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

QS für Krankenhauskreißsäle, die von Hebammen geleitet werden

Der G-BA wird Qualitätsanforderungen beschließen, die künftig gelten sollen, wenn krankenhausbetriebene Kreißsäle von angestellten Hebammen geleitet werden. Der G-BA kann sich dabei laut Gesetzesbegründung an bereits vorhandenen Vorarbeiten – wie von Hebammen und Ärzteschaft erarbeiteten Kriterienkatalogen oder Ergebnissen durchgeführter Forschungsvorhaben – orientieren. Mit einem Beschluss wird im ersten Quartal 2026 gerechnet.

QS Bauchaortenaneurysma

Um optimale Voraussetzungen für die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit behandlungsbedürftigem Bauchaortenaneurysma sicherzustellen, gelten für die Kliniken spezifische qualitätssichernde Mindestanforderungen. Nach Hinweisen aus Wissenschaft und Praxis, u. a. zu Veränderungen in den Therapieverfahren, sieht der G-BA in diesem Jahr eine Aktualisierung der von ihm festgelegten QS-Anforderungen vor.

Veranlasste Leistungen 

Häusliche Krankenpflege

Der G-BA überprüft in einem Beratungsverfahren, ob und inwieweit die häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) angepasst werden sollte. Ziel ist es, auch Personen mit einer komplexen Versorgungssituation (zum Beispiel einem erhöhten Überwachungsbedarf) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gut zu versorgen. Auslöser für die Beratungen ist ein Antrag der Patientenvertretung, mit dem eine Leistungsnummer „Erweiterte Krankenbeobachtung“ in das Leistungsverzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen in der Anlage zur HKP-RL aufgenommen werden soll. Durch den gesetzlichen Auftrag, Leistungen zur außerklinischen Intensivpflege in einer eigenen Richtlinie zu regeln, war die bisherige Leistungsnummer 24 („Spezielle Krankenbeobachtung“) der HKP-RL weggefallen. Sie wurde in die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie überführt und ist seitdem nicht mehr nach der HKP-RL verordnungsfähig. Das Beratungsverfahren soll im Jahr 2026 abgeschlossen werden.

Thema: Häusliche Krankenpflege

Heilmittel

Der G-BA hatte mit Beschluss vom 19. September 2019 die Heilmittel-Versorgung umfassend reformiert, um das Verordnungsverfahren für Heilmittel deutlich zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang wurde die Heilmittel-Richtlinie geändert, der Heilmittelkatalog neu gefasst und die gesetzlichen Änderungen zur Blankoverordnung umgesetzt. In diesem Jahr legt der G-BA seine Evaluation auf Basis von Routinedaten und Rückmeldungen aus der Versorgung vor und lädt das interessierte Fachpublikum, die Politik und insbesondere die Leistungserbringenden ein, sich über die Ergebnisse im Rahmen eines Fachtags am 18. März 2026 auszutauschen. Gegenstand der Diskussion wird dabei auch die Frage einer Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung sein.

Thema: Heilmittelverordnungen in der vertragsärztlichen Versorgung sowie Heilmittelverordnungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Innovationsausschuss beim G-BA 

Neue Förderbekanntmachungen

Der Innovationsausschuss wird am 19. Juni 2026 voraussichtlich drei Förderbekanntmachungen für den Bereich der Versorgungsforschung veröffentlichen. Hierzu gehört auch eine Förderbekanntmachung zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien. Für den Bereich Neue Versorgungsformen werden vier Förderbekanntmachungen bereits am 23. Januar 2026 publiziert werden.

Thema: Förderbekanntmachungen

Weiteres Konsultationsverfahren

Der Innovationsausschuss benennt in seinen themenspezifischen Förderbekanntmachungen inhaltliche Schwerpunkte, zu denen das Einreichen von Projektanträgen möglich ist. Neue Schwerpunkte und Förderkriterien können dem Innovationsausschuss über ein sogenanntes Konsultationsverfahren vorgeschlagen werden.

Voraussichtlich im April 2026 startet erneut ein Konsultationsverfahren zu Themen und Kriterien der Förderbekanntmachungen für das Jahr 2027.

Thema: Konsultationsverfahren

Ein Arbeitsjahr in Zahlen: laufende Projekte, neue Förderprojekte und Abschlussberichte

Aktuell werden 302 laufende Projekte aus den Bereichen neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung durch den Innovationsausschuss betreut. Im Jahr 2026 könnten noch rund 100 neue Förderprojekte dazukommen und voraussichtlich werden 85 Projekte ihren Abschlussbericht vorlegen. Nach der finalen Prüfung der Projektergebnisse durch den Innovationsausschuss werden diese entweder zur Prüfung an den Gesetzgeber, an Organisationen der Selbstverwaltung oder an andere Einrichtungen weitergeleitet, um damit die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Oder, auch das ist eine Möglichkeit, die gewonnenen Erkenntnisse werden gezielt an Institutionen in der Gesundheitsversorgung zur Information weitergegeben. Seit dem Jahr 2024 besteht eine Pflicht für die in den Beschlüssen mit der Bitte um eine Prüfung angesprochenen Institutionen, innerhalb eines Jahres an den Innovationsausschuss zurückzumelden, wie sie mit den übermittelten Ergebnissen der Projekte umgegangen sind. Alle Rückmeldungen werden auf der Website des Innovationsauschusses veröffentlicht.

Themen: Projekte sowie Beschlüsse