Pressemitteilung | Methodenbewertung

Neue ambulante Kassenleistung: Hautbestrahlung bei Akne inversa

Berlin, 22. Januar 2026 – Künftig können Menschen mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa, auch Hidradenitis suppurativa genannt, zusätzlich zur lokalen antibiotischen Salbentherapie mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL) und Radiofrequenz (RF) behandelt werden. Den entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Plenumssitzung gefasst. Basis der Entscheidung für die ambulante Versorgung war die wissenschaftliche Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Es konnte als wissenschaftlich belegt zeigen, dass Patientinnen und Patienten mit Hidradenitis suppurativa Stadium I und II von der zusätzlichen Bestrahlung der Haut profitieren: Entzündliche Hautschäden oder eitrige Abszesse verbesserten sich deutlich stärker bei der Kombinationsbehandlung zusätzlich zur antibiotischen Salbentherapie als bei einer alleinigen Behandlung mit antibiotischen Salben. Für Patientinnen und Patienten mit schwerer Akne inversa lag ein entsprechender wissenschaftlicher Beleg nicht vor.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses: „Basis unserer Entscheidung im G-BA war eine hochwertige wissenschaftliche Studie mit guten Ergebnissen für diese Behandlungsform, so dass wir die Beratungen zügig abschließen konnten. Das ist für mich ein gutes Beispiel einer evidenzbasierten Verbesserung der Versorgung: aussagekräftige Daten, die schnelle Entscheidungen ermöglichen. Für das Krankheitsbild der Akne inversa gibt es immer noch keine Heilung, sondern nur eine Symptomlinderung. Gerade deshalb freue ich mich, dass Betroffenen bald zumindest eine verbesserte Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung stehen wird.“

Qualitätssicherung der neuen Behandlungsmethode bei Akne inversa

Verbunden mit der Aufnahme der Hautbestrahlung bei Akne inversa in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse sind bestimmte Eckpunkte zur Qualitätssicherung. Unter anderem legte der G-BA Vorgaben zur Häufigkeit, zum Zyklus und zum Zeitraum der Bestrahlung fest, sowie den zur Indikationsstellung und zur Erbringung berechtigten Fachärztinnen und Fachärzte.

Krankheitsbild Akne inversa/Hidradenitis suppurativa

Akne inversa/Hidradenitis suppurativa ist eine chronisch rezidivierende, entzündliche Hauterkrankung, bei der es zu Entzündungen der Haarwurzeln (Haarfollikel) oder Talgdrüsen mit eitrigen schmerzhaften Knötchen kommt. Sie breitet sich häufig in Achselhöhlen, in der Leistengegend und im Genital- und Afterbereich aus und kann die Lebensqualität der Betroffenen stark beeinträchtigen. Die Krankheit ist bisher nicht heilbar, so dass nur die Symptome behandelt werden können.

Inanspruchnahme voraussichtlich ab Herbst 2026

Bevor die neue ambulante Leistung von Fachärztinnen und Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, sind noch folgende Schritte notwendig: Nach der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Anschließend entscheidet der sogenannte Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Gremium, in dem der G-BA nicht eingebunden ist – über die Höhe der ärztlichen Vergütung. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.

Der Antrag auf Bewertung der Bestrahlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Patientinnen und Patienten mit Hidradenitis suppurativa (HS) Stadium I und II wurde vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen am 13. Februar 2024 gestellt.

Hintergrund: neue ambulante Leistungen

Ob eine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht, ist vom Gesetzgeber für die ambulante und stationäre Versorgung unterschiedlich geregelt. Arztpraxen dürfen neue Methoden erst dann als Kassenleistung anbieten, wenn der G-BA sie für den ambulanten Einsatz geprüft hat und zu einem positiven Ergebnis kam.

Grundlegende Informationen zum Vorgehen des G-BA bei der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bietet der Thementext auf der G-BA-Website Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante und/oder stationäre Versorgung


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Bestrahlung der Haut mit intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz bei Hidradenitis suppurativa im Stadium I und II (Hurley Score)