Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss veröffentlicht vier neue Förderbekanntmachungen
Berlin, 23. Januar 2026 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat auf seiner Website insgesamt vier neue Förderbekanntmachungen für Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht:
- im zweistufigen Förderverfahren eine themenoffene und eine themenspezifische Förderbekanntmachung sowie
- im einstufig-kurzen und einstufig-langen Förderverfahren jeweils eine themenoffene Förderbekanntmachung.
Im Bereich der Versorgungsforschung, einschließlich (Weiter)Entwicklung medizinischer Leitlinien, sind Förderbekanntmachungen für das zweite Quartal 2026 geplant.
Da Antragsteller entscheiden müssen, über welches der verschiedenen Verfahren eine Förderung angestrebt wird, stellt der Innovationsausschuss neben den Förderbekanntmachungen auch eine vergleichende Übersicht über die Verfahrensarten und Förderbekanntmachungen zur Verfügung: Übersicht für Antragstellende
Einstufige Förderverfahren
Es wird zwischen einem einstufig-kurzen Förderverfahren (bis zu 24 Monate Projektlaufzeit) und einem einstufig-langen Förderverfahren (in der Regel 36 und max. 48 Monate Projektlaufzeit) unterschieden.
Für beide Förderverfahren hat der Innovationsausschuss nun für 2026 jeweils eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht.
- Interessierte für das einstufig-lange Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 19. Mai 2026 zu bewerben. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2026 über die Anträge entscheiden.
- Interessierte für das einstufig-kurze Verfahren können ihre Anträge fortlaufend einreichen – der Innovationsausschuss wird in regelmäßigen Abständen über eine Förderung entscheiden, bis die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel für das einstufig-kurze Verfahren (10 Mio. Euro) ausgeschöpft sind.
Zweistufiges Förderverfahren
Die themenspezifische Förderbekanntmachung im zweistufigen Verfahren benennt folgendes Themenfeld für Projekte zu neuen Versorgungsformen:„Erhöhung der Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz der gesundheitlichen Versorgung“.
Anträge auf eine Projektförderung, die diesem Themenfeld nicht zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.
Interessierte für das zweistufige Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 21. April 2026 mit einer Ideenskizze zu bewerben. In der Ideenskizze können die wesentlichen Inhalte der geplanten neuen Versorgungsform vorgestellt werden. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2026 entscheiden, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt werden. Diese Ausarbeitung (Konzeptentwicklungsphase) wird für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden.
Web-Seminar für Förderinteressierte
Der DLR Projektträger bietet für Förderinteressierte eine Informationsveranstaltung an. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 10. Februar 2026um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu finden.
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.