Pressemitteilung | Innovationsfonds

Optimal@NRW: Positive Teilergebnisse zur Akutversorgung älterer Menschen in Pflegeheimen

Berlin, 20. März 2026 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat heute beschlossen, die Ergebnisse des Projektes Optimal@NRW zu einer bedarfsgerechteren medizinischen Akutversorgung von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern weiterzuleiten. Vor allem geht es dabei um die positiven Teilergebnisse zur erfolgreich aufgebauten telemedizinischen Netzwerkstruktur sowie zum Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen und -assistenten mit Zusatzaufgaben (NäPaZ). Informiert werden das Bundesministerium für Gesundheit, die für den Rettungsdienst zuständigen Ministerien der Länder, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Intersektorales telemedizinisches Netzwerk

Das Projekt Optimal@NRW hat einen neuen Versorgungsansatz zur bedarfsgerechten Akutversorgung von pflegebedürftigen geriatrischen Bewohnerinnen und Bewohnern in 24 Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Durch ein telemedizinisches Netzwerk und den Einsatz von NäPaZ konnte eine 24-stündige Versorgung gewährleistet werden:

  • Über die Rufnummer „116117“ der KBV oder durch direkten Kontakt mit Teleärztinnen und -ärzten holten die Pflegeheime eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung zum Akutfall ein.
  • Die NäPaZ konnten während einer Telekonsultation, die unter ärztlicher Supervision stattfand, delegierbare diagnostische Maßnahmen durchführen.

Im Ergebnis konnte das Projekt einen neuen intersektoralen Ansatz erproben, der die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen sinnvoll ergänzen kann. Da leider nicht belegt werden konnte, dass damit weniger Krankenhausbehandlungen einhergehen, kann der Innovationsausschuss jedoch keine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung aussprechen.

Beschluss und Ergebnisbericht