Evaluation der Heilmittel-Richtlinie: Nach der Reform ist vor der Reform!
Berlin, 24. März 2026 – Ob sich die Erwartungen an die Reform der Heilmittel-Richtlinie und des Heilmittelkatalogs aus dem Jahr 2019 erfüllt haben, war die zentrale Frage eines Fachtags des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Evaluationsergebnisse wurden aus verschiedenen Perspektiven vorgestellt und diskutiert: aus Sicht von Patientinnen und Patienten, von Heilmittelerbringenden, von Krankenkassen sowie von Verordnerinnen und Verordnern. Auch das Bundesministerium für Gesundheit brachte sich in den bilanzierenden und zugleich lösungsorientierten Austausch ein. Unterm Strich waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig: Die Reform hat spürbare Fortschritte und Erleichterungen gebracht, dennoch muss in verschiedenen Bereichen der Heilmittelversorgung noch nachgesteuert werden. Erste Ideen – auch jenseits der Regelungsbefugnisse des G-BA in der Heilmittel-Richtlinie – wurden adressiert. Sie reichen von besserer Information aller am Versorgungsprozess Beteiligten bis hin zu einem geringeren Dokumentationsaufwand.
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Veranlasste Leistungen: „Bei der Evaluation ging es uns im ersten Schritt um einen Vorher-Nachher-Vergleich: Inwiefern ist die Versorgung durch unsere weitreichenden Änderungen der Heilmittel-Richtlinie besser geworden? Konnten im Versorgungsalltag bürokratische Hürden abgebaut werden? Um diese und weitere zentrale Fragen zu beantworten, haben wir nicht nur statistische Daten ausgewertet, sondern auch die befragt, die tagtäglich ihre Erfahrungen mit den Regularien machen: Versicherte, Heilmittelerbringende, Krankenkassen und die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Nachdem wir die unterschiedlichen Perspektiven eingeholt hatten, war es uns im zweiten Schritt ein großes Anliegen, die Evaluationsergebnisse auch gemeinsam zu diskutieren und die unterschiedlichen Erwartungshaltungen abzugleichen.
Die Evaluation konnte zeigen, dass wichtige Vereinfachungen ganz offensichtlich erzielt wurden, darüber freuen wir uns. Deutlich wurde beim Fachtag aber auch, dass der alleinige Blick auf unsere Richtlinie nicht ausreicht, um zu einer bedarfsgerechteren und damit auch wirtschaftlicheren Heilmittelversorgung zu kommen. Jenseits des G-BA wurde Veränderungsbedarf thematisiert, beispielsweise der Wunsch nach weitergehenden Informationen zu Verordnungsmöglichkeiten, damit die Praxen die vorhandenen Spielräume ohne Angst vor Regressen auch nutzen. Fehlanreize im Bereich Vergütung wurden ebenfalls thematisiert und die erheblichen Kostensteigerungen im Heilmittelbereich in den letzten Jahren.
Es war ein intensiver Tag, der sehr deutlich gemacht hat, wie wichtig es gerade in schwieriger werdenden Zeiten ist, in einen konstruktiven und lösungsorientieren Austausch zu kommen, gerade auch mit den Heilmittelerbringenden. Alle adressierten Probleme werden wir über die Heilmittel-Richtlinie nicht lösen können, aber wir nehmen aus dem Fachtag viel Rückenwind für die nun anstehenden vertieften Beratungen mit.“
Wesentliche Evaluationsergebnisse
Die Reform der Heilmittelversorgung hat insgesamt spürbare Verbesserungen gebracht. Besonders die Abschaffung der Regelfallsystematik und der Genehmigungspflicht von Verordnungen außerhalb des Regelfalles wird überwiegend als wesentlicher Fortschritt gewertet. Dies hat eine deutliche bürokratische Entlastung zur Folge und ermöglicht insbesondere für chronisch Kranke Erleichterungen. Auch die Verlängerung der Frist für den spätesten Behandlungsbeginn sowie die Flexibilität bei der Verordnung mit Blick auf Auswahl und Kombination verschiedener Heilmittel oder die Nutzung von Einzel- und Gruppentherapien wurden bei der Evaluation überwiegend positiv bewertet.
Es wurden weiterhin bestehende Herausforderungen und Schwierigkeiten in der Versorgung identifiziert, die häufig auf Informationsdefizite bei den Verordnern zurückzuführen sind. Beispielsweise werden die Regelungen zur orientierenden Behandlungsmenge häufig missverständlich als eine verbindliche Höchstgrenze bei der Verordnung von Heilmitteln ausgelegt. Auch scheint die Möglichkeit eines Antrags für einen individuellen langfristigen Heilmittelbedarf in der Versorgung unzureichend bekannt zu sein, was eine bedarfsgerechte Verordnung noch nicht ausschöpft.
Der vollständige Bericht des G-BA: Evaluation der Umsetzung der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und der Neufassung des Heilmittelkatalogs(PDF 18,62 MB)
Veranstaltungsdokumentation
Die Vortragsfolien der Referentinnen und Referenten sind auf der G-BA-Website einsehbar: Veranstaltungsdokumentation
Hintergrund: Versorgung mit Heilmitteln
Mit Beschluss vom September 2019 hatte der G-BA die Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) und den Heilmittelkatalog umfassend überarbeitet. Die Reform verfolgte das Ziel, die Versorgungsqualität zu steigern, die Praktikabilität der Regelungen zu erhöhen, die Regelungskomplexität zu reduzieren und bürokratische Hürden im Versorgungsalltag abzubauen. Bei der Evaluation verglich der G-BA den Stand der Versorgung mit Heilmitteln vor Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2021 mit deren Auswirkung und Umsetzungsstand in der Zeit danach. Hierzu wurden Themenschwerpunkte wie die Abschaffung der Regelfallsystematik, die Einführung der orientierenden Behandlungsmengen, die Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf und zum Ort der Leistungserbringung sowie die bürokratischen Aufwände bei der Anwendung der HeilM-RL näher betrachtet.
Informationen zu den Regelungen der Heilmittel-Richtlinie des G-BA: Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung