Pres­se­mit­tei­lung | Ambu­lante spezi­al­fach­ärzt­liche Versor­gung

Ambu­lante Behand­lung von Marfan­syn­drom und Muko­vis­zi­dose - Gemein­samer Bundes­aus­schuss: 116b-​Verträge sollten nun auch geschlossen werden

Sieg­burg,  4. Dezember 2006 – Durch die Veröf­fent­li­chung des entspre­chenden Beschlusses des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) im Bundes­an­zeiger sind jetzt die recht­li­chen Grund­lagen für die ambu­lante Behand­lung im Kran­ken­haus von Pati­enten mit Marfan­syn­drom und Muko­vis­zi­dose geschaffen worden. Darauf hat der G-BA heute in Sieg­burg hinge­wiesen. „Im Inter­esse der betrof­fenen Pati­enten sollten Leis­tungs­er­bringer und Kran­ken­kassen nun auch die entspre­chenden Verträge schließen“, sagte der unpar­tei­ische Vorsit­zende des G-BA, Dr. Rainer Hess. Die Möglich­keiten einer inter­dis­zi­pli­nären Behand­lung dieser seltenen aber schwer­wie­genden Erkran­kungen sollten nun auch im Kran­ken­haus genutzt werden.

Seinem gesetz­li­chen Auftrag entspre­chend (§ 116b SGB V) hat der G-BA die Öffnung der Kran­ken­häuser für die Behand­lung spezi­eller ambu­lanter Erkran­kungen in einer entspre­chenden Richt­linie im Oktober 2005 gere­gelt. Gegen­stand der Richt­linie sind die Weiter­ent­wick­lung, Konkre­ti­sie­rung und Über­prü­fung des Kata­loges der seltenen Erkran­kungen und Erkran­kungen mit beson­deren Krank­heits­ver­läufen sowie hoch­spe­zia­li­sierter Leis­tungen, die ambu­lant im Kran­ken­haus erbracht werden können. Im August 2006 wurden die Diagnostik und Versor­gung von Pati­enten zum Katalog hinzu­ge­fügt, die am Marfan­syn­drom oder der Muko­vis­zi­dose leiden. Der Beschluss ist am 14. November 2006 in Kraft getreten.

Bei dem Marfan­syn­drom handelt es sich um eine vererbte Erkran­kung des Binde­ge­webes, die Muko­vis­zi­dose ist die häufigste vererbte Stoff­wech­sel­er­kran­kung.


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