Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Keine Nutzen­be­lege für Proto­nen­the­rapie beim Rekt­um­kar­zinom

Sieg­burg/Düssel­dorf, 20. Dezember 2006 – Für die Proto­nen­the­rapie beim Rekt­um­kar­zinom liegen keine Nutzen­be­lege vor. Dies ist das Ergebnis einer umfas­senden Auswer­tung der wissen­schaft­li­chen Lite­ratur durch den Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA). Damit sind die erfor­der­li­chen Krite­rien nicht erfüllt, diese Leis­tung weiterhin zu Lasten der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) im Kran­ken­haus erbringen zu können. Einen entspre­chenden Beschluss fasste der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Dienstag in Düssel­dorf.

Der Beschluss wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und der Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Richt­li­nien Methoden Kran­ken­haus­be­hand­lung (Proto­nen­the­rapie beim Rekt­um­kar­zinom: siehe Beschluss vom 18.10.2007)