Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

Opti­male medi­zi­ni­sche Versor­gung von Typ 1-​Diabetikern gesi­chert - G-BA schützt Soli­dar­ge­mein­schaft vor über­teu­erten Phar­ma­preisen

Köln/Berlin, 22. Februar 2008 - Kurz­wirk­same Insu­lin­ana­loga zur Behand­lung von Typ-​1-Diabetikern bleiben grund­sätz­lich nur dann zu Lasten der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) verord­nungs­fähig, wenn sie nicht teurer sind als Human­in­sulin. Das hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Köln beschlossen.

In begrün­deten Ausnahmen können durch den Vertrags­arzt kurz­wirk­same Insu­lin­ana­loga aller­dings weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden, etwa wenn Pati­en­tinnen oder Pati­enten aller­gisch auf Human­in­sulin reagieren oder eine stabile adäquate Stoff­wech­sel­lage mit Human­in­sulin bereits in der Vergan­gen­heit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurz­wirk­samen Insu­lin­ana­loga aber nach­weis­lich gelingt. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschrän­kung für alle Pati­en­tinnen und Pati­enten, also auch für Kinder und Jugend­liche sowie für Erwach­sene aller Alters­gruppen.

„Die Behand­lung von Pati­en­tinnen und Pati­enten mit Diabetes-​Typ-1 ist mit Human­in­sulin grund­sätz­lich ebenso zweck­mäßig und erfolg­reich wie mit einem kurz­wirk­samen Insu­lin­ana­logon. Die nach Berück­sich­ti­gung der schrift­li­chen und münd­li­chen Anhö­rungen in den Beschluss aufge­nom­menen Ausnahmen gewähr­leisten zudem, dass alle Betrof­fenen, die an Diabetes Typ 1 leiden – insbe­son­dere auch Kinder und Jugend­liche – weiterhin optimal behan­delt werden können. Der G-BA sichert mit dieser ledig­lich vom Preis abhän­gigen Einschrän­kung die best­mög­liche Versor­gung von Diabetes-​Typ-1-Patientinnen und –Pati­enten. Zugleich wird er seiner nicht minder wich­tigen Verant­wor­tung gerecht, die er für die dauer­hafte Finan­zier­bar­keit medi­zi­nisch notwen­diger Leis­tungen der GKV trägt“, sagte Dr. Rainer Hess, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des G-BA, am Freitag in Berlin.

Bei der Entschei­dungs­fin­dung des G-BA stellte sich die Frage, ob es bei der Behand­lung mit einem kurz­wirk­samen Insu­lin­ana­logon einen durch wissen­schaft­liche Studien belegten Zusatz­nutzen gibt, der den derzeit deut­lich höheren Preis der Präpa­rate recht­fer­tigt. „Entspre­chende Belege hierfür hat die phar­ma­zeu­ti­sche Indus­trie bisher nicht vorlegen können, obwohl die Insu­lin­ana­loga bereits seit rund einem Jahr­zehnt in Deutsch­land auf dem Markt sind. Deshalb musste der G-BA im Inter­esse von vielen Millionen gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherten Menschen und Beitrags­zah­lern eine Entschei­dung treffen, die unge­recht­fer­tigte Mehr­kosten vermeidet und zugleich für die Pati­en­tinnen und Pati­enten die opti­male Versor­gung gewähr­leistet“, sagte Hess. Sollten die Phar­ma­un­ter­nehmen in Folge des G-​BA-Beschlusses künftig die Preise für die Insu­lin­ana­loga auf das Niveau von Human­in­sulin absenken, wären sie umge­hend ohne weiteren Beschluss des G-BA voll zu Lasten der GKV verord­nungs­fähig.

Mit dieser Entschei­dung setzt der G-BA eine entspre­chende Nutzen­be­wer­tung des Insti­tuts für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) zu kurz­wirk­samen Insu­lin­ana­loga bei Diabetes-​Typ-1 um. In der Arzneimittel-​Richtlinie des G-BA werden die Einzel­heiten einer medi­zi­nisch notwen­digen und wirt­schaft­li­chen ärzt­li­chen Behandlungs-​ und Verord­nungs­weise verbind­lich gere­gelt.

Im Juli 2006 hatte der G-BA bereits eben­falls auf der Grund­lage einer Nutzen­be­wer­tung durch das IQWiG den Beschluss gefasst, dass kurz­wirk­same Insu­lin­ana­loga zur Behand­lung des Diabetes mellitus Typ 2 grund­sätz­lich nur dann zu Lasten der GKV verord­nungs­fähig sind, wenn diese nicht teurer sind als Human­in­sulin.

Als Human­in­sulin wird die synthe­ti­sche Nach­bil­dung des körper­ei­genen, natür­li­chen Hormons Insulin bezeichnet. Insu­lin­ana­loga sind Abwand­lungen des Hormons Insulin, die wie Human­in­sulin den Blutzucker-​Spiegel senken. Sie sind in Deutsch­land seit etwa zehn Jahren auf dem Markt. Insu­lin­ana­loga sind in der Struktur dem Insulin ähnlich aufge­baute Hormone und können um ein Viel­fa­ches teurer sein als Human­in­sulin. In Deutsch­land gibt es circa 200 000 Diabetes-​Typ-1-Patientinnen und -​Patienten, davon etwa 25 000 Kinder und Jugend­liche unter 20 Jahren.

Der Beschluss des G-BA wird dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und tritt nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung nach der Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft.

Fragen und Antworten zum Thema


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Arzneimittel-​Richtlinie/ Anlage 10 (Kurz­wirk­same Insu­lin­ana­loga zur Behand­lung des Diabetes mellitus Typ 1)