Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

Gemein­samer Bundes­aus­schuss fasst erste Beschlüsse zur Verord­nungs­fä­hig­keit von Medi­zin­pro­dukten ab 1. Juli 2008

Berlin, 20. Juni 2008 – Nach den derzei­tigen gesetz­li­chen Bestim­mungen (§ 31 Abs. 1 SGB V) sind nur solche Medi­zin­pro­dukte zu Lasten der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) verord­nungs­fähig, die der Apothe­ken­pflicht unter­liegen. Ab dem 1. Juli 2008 tritt dann aller­dings durch das „Gesetz zur Ände­rung medi­zin­pro­dukterecht­li­cher und anderer Vorschriften“ eine Neure­ge­lung in Kraft. Danach hat der G-BA in der Arzneimittel-​Richtlinie fest­zu­legen, in welchen medi­zi­nisch notwen­digen Fällen Stoffe und Zube­rei­tungen, die als Medi­zin­pro­dukte zur Anwen­dung am oder im mensch­li­chen Körper bestimmt sind, ausnahms­weise in die Arznei­mit­tel­ver­sor­gung einbe­zogen werden und damit verord­nungs­fähig sind. Es wird eine Über­sicht der nach § 31 Abs. 1 ausnahms­weise verord­nungs­fä­higen Medi­zin­pro­dukte erstellt, hierzu hat der G-BA nun die ersten Beschlüsse gefaßt.

Zur Behand­lung der chro­ni­schen Verstop­fung bei bestimmten Erkran­kungen sind zwei Macrogol-​haltige, als Medi­zin­pro­dukte geltende Präpa­rate zu Lasten der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) verord­nungs­fähig. Das gleiche gilt für verschie­dene Mittel auf Dime­ti­con­basis zur Behand­lung von Kopflaus­be­fall bei Kindern bis zum voll­endeten 12. Lebens­jahr und Jugend­li­chen mit Entwick­lungs­stö­rungen bis zum voll­endeten 18. Lebens­jahr. Entspre­chende Beschlüsse fasste der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin.

Hersteller können Anträge auf Aufnahme in diese Über­sicht stellen.Die Vorgaben in den Entschei­dungs­grund­lagen sind bei der Antrags­stel­lung zu Grunde zu legen. Sie sichern ein einheit­li­ches Vorgehen bei der Bewer­tung von Medi­zin­pro­dukten.

Auf folgender Seite im Internet sind die Entschei­dungs­grund­lagen veröf­fent­licht, nach denen Medi­zin­pro­dukte hinsicht­lich einer Aufnahme in die Arzneimittel-​Richtlinie bewertet werden:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/richt­li­nien/antragsverfahren-​mp/


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Arzneimittel-​Richtlinie/ Anlage 12 (Ergän­zung verord­nungs­fä­higer Medi­zin­pro­dukte)