Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Quali­täts­si­che­rung - Entschei­dung im Verga­be­ver­fahren Quali­täts­in­stitut

Sieg­burg, 10. Februar 2009 – Das Verga­be­ver­fahren zur Quali­täts­si­che­rung der Versor­gung im Gesund­heits­wesen nach § 137a SGB V (Quali­täts­in­stitut) steht kurz vor seinem Abschluss. Nach erfolgter Auswer­tung der abschlie­ßenden Ange­bote beab­sich­tigt der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) nun, den Zuschlag nach Ablauf der gesetz­li­chen Infor­ma­ti­ons­frist von zwei Wochen an die „AQUA-​Institut für ange­wandte Quali­täts­för­de­rung und Forschung im Gesund­heits­wesen GmbH“ zu erteilen.

Nähere Erläu­te­rungen zu dieser Entschei­dung können aus recht­li­chen Gründen derzeit noch nicht gegeben werden.

Der Fort­gang der bestehenden Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen wird durch diese Entschei­dung nicht beein­träch­tigt.