Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Neure­ge­lungen zum Quali­täts­be­richt der Kran­ken­häuser nun verbind­lich beschlossen und veröf­fent­licht - Abga­be­termin 2009: 31. August

Sieg­burg/Berlin, 23. März 2009 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss  (G-BA) hat die Neufas­sung der Rege­lungen zum Quali­täts­be­richt der Kran­ken­häuser am Donnerstag beschlossen und heute im Internet veröf­fent­licht. Mit Ausnahme der Ergän­zung um einen Anhang 1 (Daten­satz­be­schrei­bung)  weist die Neufas­sung im Vergleich zu der im Februar 2009 vorab veröf­fent­lichten Arbeits­ver­sion keine wesent­li­chen inhalt­li­chen Ände­rungen auf. In diesem Jahr ist der Abga­be­termin für die Quali­täts­be­richte aller­dings ausnahms­weise der 31. August und nicht der 30. Juni.

Um den Berichts­er­stel­lern und der Soft­ware­indus­trie die kurz­fris­tige Umset­zung der Anfor­de­rungen zu ermög­li­chen, hat der G-BA zudem einige Servi­ce­da­teien auf seiner Home­page bereit­ge­stellt.

Seit dem Jahr 2003 sind Kran­ken­häuser gesetz­lich verpflichtet, regel­mäßig struk­tu­rierte Quali­täts­be­richte zu veröf­fent­li­chen. Die Berichte sollen der Infor­ma­tion von Pati­en­tinnen und Pati­enten sowie den einwei­senden Ärztinnen und Ärzten dienen. Kran­ken­kassen können Auswer­tungen vornehmen und für ihre Versi­cherten Empfeh­lungen ausspre­chen. Für Kran­ken­häuser eröffnen sie die Möglich­keit, Leis­tungen und Qualität darzu­stellen und damit um das Vertrauen der Pati­en­tinnen und Pati­enten zu werben.

Der Quali­täts­be­richt ist laut Gesetz von den Kran­ken­häu­sern alle zwei Jahre zu erstellen. Die nächste Veröf­fent­li­chung über das Berichts­jahr 2008 erfolgt im Jahre 2009.

Die nun beschlos­senen Neure­ge­lungen sollen dazu beitragen, dass die Quali­täts­be­richte der Kran­ken­häuser zu einer noch aussa­ge­fä­hi­geren und aktu­el­leren Infor­ma­ti­ons­quelle werden. Sie basieren u. a. auf einer von der Geschäfts­stelle des G-BA durch­ge­führten Auswer­tung der einge­gan­genen Anre­gungen und der Quali­täts­be­richte 2006. Auf dieser Grund­lage wurden eine ganze Reihe von Verbes­se­rungs­vor­schlägen umge­setzt, beispiels­weise eine Umstruk­tu­rie­rung der Rege­lungen zur Erhö­hung der Verständ­lich­keit und Prak­ti­ka­bi­lität für die Berichts­er­steller sowie diffe­ren­zier­tere Berichts­ka­pitel zu ambu­lanten Behand­lungs­mög­lich­keiten, zur Ausstat­tung der Kran­ken­häuser mit Pfle­ge­per­sonal und tech­ni­schen Geräten sowie zu Forschungs-​ und Lehr­ak­ti­vi­täten der Kran­ken­häuser. Damit wird die Darstel­lung zusätz­li­cher Infor­ma­tionen ermög­licht. Zudem wurden einige Auswahl­listen in Hinblick auf eine bessere Vergleich­bar­keit der Quali­täts­be­richte opti­miert. Detail­lier­tere Kapitel zum Stand der Quali­täts­si­che­rung sollen die Infor­ma­tionen über die Umset­zung von G-​BA-Beschlüssen – etwa zu Mindest­mengen und Struk­tur­qua­li­täts­kon­zepten – besser als bisher abbilden.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Rege­lungen zum Quali­täts­be­richt der Kran­ken­häuser (Neufas­sung)