Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Verga­be­kammer des Bundes weist Nach­prü­fungs­an­trag der BQS zurück – Entschei­dung für AQUA recht­mäßig

Sieg­burg/Bonn, 19. Mai 2009 – Die 2. Verga­be­kammer des Bundes­kar­tell­amtes in Bonn hat am Montag­nach­mittag den Antrag der Bundes­ge­schäfts­telle Quali­täts­si­che­rung (BQS) auf Aufhe­bung der Verga­be­ent­schei­dung zur Quali­täts­si­che­rung der Versor­gung im Gesund­heits­wesen nach § 137a SGB V (Quali­täts­in­stitut) zurück­ge­wiesen. Wie der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Dienstag in Sieg­burg mitteilte, beab­sich­tigt er so bald als möglich den Vertrag mit der „AQUA-​Institut für ange­wandte Quali­täts­för­de­rung und Forschung im Gesund­heits­wesen GmbH“ zu unter­zeichnen.

Die jüngste Gesund­heits­re­form (GKV-WSG) hatte mit § 137a SGB V (Umset­zung der Quali­täts­si­che­rung und Darstel­lung der Qualität) den G-BA beauf­tragt, im Rahmen eines Verga­be­ver­fah­rens eine fach­lich unab­hän­gige Insti­tu­tion zu beauf­tragen, um Verfahren zur Messung und Darstel­lung der Versor­gungs­qua­lität für die Durch­füh­rung der einrich­tungs­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung zu entwi­ckeln. Diese sollen möglichst sekto­ren­über­grei­fend ange­legt werden. Betroffen sind unter anderem der ambu­lanten und statio­näre Bereich, das ambu­lante Operieren, die ambu­lante Behand­lung im Kran­ken­haus und die Disease Manage­ment Programme (DMP).

Nach einem euro­pa­weiten Ausschrei­bungs­ver­fahren und der daran anschlie­ßenden Auswer­tung der vorlie­genden Ange­bote hatte die Verga­be­gruppe des G-BA im Februar 2009 entschieden, den Zuschlag nach Ablauf der gesetz­li­chen Infor­ma­ti­ons­frist von zwei Wochen an das AQUA-​Institut zu erteilen. Dagegen hatte der Mitbe­werber BQS vor der Verga­be­kammer Einspruch einge­legt und die Über­prü­fung des gesamten Verga­be­ver­fah­rens bean­tragt.