Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Mit Vertrags­un­ter­zeich­nung startet die sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung der medi­zi­ni­schen Versor­gung in Deutsch­land

Sieg­burg, 28. August 2009 – Die sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung der medi­zi­ni­schen Versor­gung von Pati­en­tinnen und Pati­enten in Deutsch­land kann ab sofort beginnen. Einen entspre­chenden Vertrag über die Entwick­lung von Verfahren zur Messung und Darstel­lung der Versor­gungs­qua­lität in Deutsch­land unter­zeich­neten am Freitag in Sieg­burg Vertreter des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) und des Göttinger AQUA-​Instituts für ange­wandte Quali­täts­för­de­rung und Forschung im Gesund­heits­wesen GmbH.

„Nach dem zwei­jäh­rigen Verga­be­ver­fahren und lang­wie­rigen Rechts­strei­tig­keiten im Anschluss ist die heutige Vertrags­un­ter­zeich­nung ein Meilen­stein auf dem Weg zur sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung. Im Inter­esse eines möglichst reibungs­losen Starts und Über­gangs appel­liere ich an alle Betei­ligten, dem Institut AQUA die notwen­dige Unter­stüt­zung zukommen zu lassen, die es für eine erfolg­reiche Umset­zung seines Auftrags braucht“, sagte der Unpar­tei­ische Vorsit­zende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

„AQUA wird jetzt verlo­rene Zeit wieder gutma­chen und arbeitet mit Hoch­druck an der Entwick­lung eines entspre­chenden Metho­den­pa­piers, das dann mit den zu betei­li­genden Orga­ni­sa­tionen des Gesund­heits­we­sens disku­tiert und öffent­lich zugäng­lich gemacht werden soll“, sagte Prof. Joachim Szec­senyi, Geschäfts­führer des Insti­tuts. „Wir wollen eine schlanke Quali­täts­si­che­rung, die Ärzte und Einrich­tungen im Gesund­heits­wesen moti­viert und unter­stützt, konti­nu­ier­lich an Verbes­se­rungen zu arbeiten, und die für Pati­en­tinnen und Pati­enten mehr Trans­pa­renz und Vertrauen schafft."

Ein Teil des Auftrags umfasst die Umset­zung der externen statio­nären Quali­täts­si­che­rung, die AQUA zum 1. Januar 2010 von der Bundes­ge­schäfts­stelle Quali­täts­si­che­rung (BQS) über­nehmen wird.

Die jüngste Gesund­heits­re­form (GKV-WSG) hatte mit § 137a SGB V (Umset­zung der Quali­täts­si­che­rung und Darstel­lung der Qualität) den G-BA beauf­tragt, im Rahmen eines Verga­be­ver­fah­rens eine fach­lich unab­hän­gige Insti­tu­tion zu beauf­tragen, um Verfahren zur Messung und Darstel­lung der Versor­gungs­qua­lität für die Durch­füh­rung der einrich­tungs­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung zu entwi­ckeln.

Die Auswer­tung des euro­pa­weiten Ausschrei­bungs­ver­fah­rens durch eine unab­hän­gige Verga­be­gruppe des G-BA, die mit Vertre­tern der Selbst­ver­wal­tung, von Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tionen und mit Fach­ex­perten besetzt war, hatte ergeben, dass das Angebot von AQUA die gefor­derten Krite­rien hinsicht­lich Qualität, Zukunfts­fä­hig­keit und Wirt­schaft­lich­keit am besten erfüllt. Daraufhin entschied der G-BA im Februar 2009, den Zuschlag nach Ablauf der gesetz­li­chen Infor­ma­ti­ons­frist an das AQUA-​Institut zu erteilen.

Fotos zur Veröf­fent­li­chung