Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Quali­täts­si­che­rungs­kon­fe­renz 2010: „Auch Privat­pa­ti­enten voll­ständig in sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung einbe­ziehen“

Berlin/Potsdam, 29. November 2010 – Anläss­lich der dies­jäh­rigen Quali­täts­si­che­rungs­kon­fe­renz des Gemein­samen Bundes­aus­schusses hat Dr. Josef Siebig, unpar­tei­isches Mitglied im G-BA, an den Gesetz­geber appel­liert, die recht­li­chen Grund­lagen dafür zu schaffen, dass künftig auch Privat­pa­ti­enten voll­ständig in die sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung einbe­zogen werden können.

Aufgrund einer Rege­lung im Sozi­al­ge­setz­buch (§ 299 SGB V) können pseud­ony­mi­sierte medi­zi­ni­sche Behand­lungs­daten von gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherten Pati­en­tinnen und Pati­enten ohne Einwil­li­gungs­er­klä­rung der Quali­täts­si­che­rung unter­zogen werden. Für Privat­ver­si­cherte fehlt eine entspre­chende Rege­lung. In jedem Einzel­fall müsste eine Einwil­li­gungs­er­klä­rung einge­holt werden.

„Dies wäre ein erheb­li­cher büro­kra­ti­scher Aufwand, der dem Ziel zuwi­der­läuft, dass alle Pati­en­tinnen und Pati­enten zügig in die sekto­ren­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung einbe­zogen werden und damit möglichst bald davon profi­tieren können“,sagte Siebig, der auch Vorsit­zender des Unter­aus­schusses Quali­täts­si­che­rung des G-BA ist, am Montag in Potsdam.

Er forderte den Gesetz­geber auf, die Befreiung von der Einwil­li­gung nicht nur auf die Gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zu beschränken, sondern viel­mehr auf alle Pati­en­tinnen und Pati­enten auszu­dehnen. „Quali­täts­si­che­rung darf sich nicht auf eine Versi­cher­ten­gruppe beschränken, sondern muss umfas­send und einheit­lich sein.“ Dass dabei medi­zi­ni­sche Behand­lungs­daten nur anony­mi­siert oder pseud­ony­mi­siert genutzt, gespei­chert und weiter­ver­ar­beitet werden und damit die Belange des Daten­schutzes gewahrt bleiben, sei selbst­ver­ständ­lich.

Die Entwick­lung der sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung sieht Siebig indes auf einem guten Weg: „Die recht­li­chen Grund­lagen für eine syste­ma­ti­sche Betrach­tung der medi­zi­ni­schen Behand­lungs­qua­lität wurden durch den G-BA bereits im April 2010 geschaffen. Damit kann der komplette Behand­lungs­ver­lauf im Kran­ken­haus und in der vertrags­ärzt­li­chen Praxis erst­mals voll­ständig sekto­ren­über­grei­fend, aber auch sekto­ren­spe­zi­fisch abge­bildet werden. Nun gilt es, bestehende Quali­täts­si­che­rungs­sys­teme in einem struk­tu­rierten Über­gang in einer flächen­de­ckend sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung zusam­men­zu­führen.“

Auf der jähr­li­chen Quali­täts­si­che­rungs­kon­fe­renz des G-BA mit mehr als 400 Teil­neh­me­rinnen und Teil­neh­mern aus ganz Deutsch­land konnte sich die inter­es­sierte Fach­öf­fent­lich­keit in Vorträgen und Diskus­si­ons­runden über die Ergeb­nisse derzeit bestehender Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen sowie über Weiter­ent­wick­lungen und Inno­va­tionen infor­mieren.

Weiterhin bestand die Möglich­keit, sich in Work­shops intensiv mit der sekto­ren­über­grei­fenden Quali­täts­si­che­rung, Evalua­ti­ons­an­sätzen von Quali­täts­si­che­rungs­maß­nahmen, recht­li­chen Aspekten oder der Erken­nung von Versor­gungs­de­fi­ziten ausein­an­der­zu­setzen. Thema­ti­siert wurde unter anderem die Quali­täts­si­che­rung Dialyse, die Mindest­men­gen­be­gleit­for­schung sowie die Quali­täts­för­de­rung. Die Quali­täts­si­che­rungs­kon­fe­renz ist von der Ärzte­kammer Bran­den­burg als Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung aner­kannt.

Die Doku­men­ta­tion der Konfe­renz ist in Kürze im Internet abrufbar unter:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/aktuell/veran­stal­tungen/qskon­fe­renzen/