Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Risikomanagement-​ und Fehler­mel­de­sys­teme zur Verbes­se­rung der Pati­en­ten­si­cher­heit in Klinik und Praxis

Berlin, 23. Januar 2014 – In vertrags­ärzt­li­chen und vertrags­zahn­ärzt­li­chen Praxen sowie in Kran­ken­häu­sern gelten künftig neue Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement-​ und Fehler­mel­de­sys­temen. Dies hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und erfüllt damit frist­ge­recht einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getre­tenen Pati­en­ten­rech­te­ge­setz. Dieses sieht unter anderem vor, dass der G-BA Mindest­stan­dards für Risikomanagement-​ und Fehler­mel­de­sys­teme in der medi­zi­ni­schen Versor­gung GKV-​Versicherter fest­legt.

So hat der G-BA in den Qualitätsmanagement-​Richtlinien zur vertrags­ärzt­li­chen, vertrags­zahn­ärzt­li­chen sowie statio­nären Versor­gung nach umfas­sender Einbe­zie­hung von Experten für das Risi­ko­ma­nage­ment beispiels­weise das Erfor­dernis einer Risi­ko­ana­lyse, -​bewertung, -​bewältigung und -​überwachung sowie Schu­lungen der Betei­ligten als Mindest­stan­dards vorge­geben. Für Fehler­mel­de­sys­teme soll gelten, dass diese für Mitar­beiter in Praxen und Kliniken nieder­schwellig zugäng­lich sind und Meldungen frei­willig, anonym und sank­ti­ons­frei erfolgen können und dass daraus entspre­chende Verbes­se­rungen resul­tieren.

„Bei medi­zi­ni­schen Behand­lungen wird es immer auch uner­wünschte Neben­wir­kungen und Behand­lungs­folgen geben. Die heute beschlos­senen Rege­lungen sollen aber dazu beitragen, vermeid­bare Fehler und Kompli­ka­tionen zu verhin­dern“, sagte Dr. Regina Klakow-​Franck, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des für Quali­täts­si­che­rung zustän­digen Unter­aus­schusses. „Die moderne Medizin wird immer komplexer, die Arbeits­dichte in Kliniken und Praxen immer größer. Vor diesem Hinter­grund werden Maßnahmen zur Fehler­prä­ven­tion immer wich­tiger. Im Mittel­punkt steht hierbei nicht die Frage wer, sondern was ist schuld daran, wenn Fehler passieren. Oft liegt eine Verket­tung mehrerer kriti­scher Faktoren vor. Wenn zum Beispiel eine Spritze verwech­selt wird, liegt das in der Regel nicht allein daran, dass die Ampullen ähnlich aussehen, sondern weil unter Umständen zu viel Mate­rial auf kleinstem Raum gela­gert wird, oder die Liefe­rung der Ampullen aus der Apotheke nicht über­prüft wurde oder Check­listen fehlen. Auch die Über­las­tung des medi­zi­ni­schen Perso­nals, wenn zu viele Pati­enten gleich­zeitig versorgt werden müssen, trägt zur Fehler­ent­ste­hung bei. Kriti­sche Zwischen­fälle nicht zu verschweigen, sondern im Hinblick auf fehler­be­güns­ti­gende Faktoren zu analy­sieren und Verbes­se­rungs­maß­nahmen einzu­leiten, ist der Dreh- und Angel­punkt von Fehler- und Risi­ko­ma­nage­ment.“

Auch bisher schon sind Vertrags­ärz­tinnen und -ärzte, Vertrags­zahn­ärz­tinnen und -​zahnärzte sowie Kran­ken­häuser verpflichtet, nach den bestehenden Richt­li­nien des G-BA ein einrich­tungs­in­ternes Quali­täts­ma­nage­ment einzu­führen und weiter­zu­ent­wi­ckeln. Die aktu­ellen Beschlüsse des G-BA zu Risi­ko­ma­nage­ment und Fehler­mel­de­sys­temen ergänzen diese Richt­li­nien. Sie werden zunächst dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) zur Prüfung vorge­legt und treten nach erfolgter Nicht­be­an­stan­dung und Bekannt­ma­chung im Bundes­an­zeiger in Kraft. Die Beschluss­texte und die Tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröf­fent­licht:

http://www.g-ba.de/infor­ma­tionen/beschluesse/zum-​unterausschuss/3/


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