Pres­se­mit­tei­lung | Arznei­mittel

Hecken: Forde­rung der TK ist schon längst geübte Praxis

Berlin, 2. April 2014 – Zur Forde­rung der Tech­niker Kran­ken­kasse (TK), neue Arznei­mittel sollten auch nach einer frühen Nutzen­be­wer­tung weiteren Bewer­tungen unter­zogen werden, erklärte Josef Hecken, unpar­tei­ischer Vorsit­zender des Gemein­samen Bundes­aus­schusses, G-BA, heute in Berlin:

„Die Forde­rung ist richtig, wenn zum Zeit­punkt der Nutzen­be­wer­tung noch Eviden­z­lü­cken vorliegen. In diesen Fällen befristet der G-BA seine Beschlüsse jedoch bereits regel­haft – inso­fern ist eine Folge­be­wer­tung schon längst geübte Praxis. Und unab­hängig davon hat der phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmer bei neuer Eviden­z­lage ohnehin die Möglich­keit, nach einem Jahr eine weitere Bewer­tung eines Arznei­mit­tels zu bean­tragen.“