Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Erst­ma­lige Evalua­tion des Neugeborenen-​Hörscreenings: G-BA vergibt Auftrag an renom­mierte Exper­ten­kom­mis­sion

Berlin, 15. Mai 2014 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat den Auftrag für die Evalua­tion des Neugeborenen-​Hörscreenings vergeben. Auftrag­nehmer ist eine renom­mierte Exper­ten­kom­mis­sion, teilte der G-BA am Donnerstag in Berlin mit. Die Wissen­schaft­le­rinnen und Wissen­schaftler forschen und lehren an Univer­si­täten und Einrich­tungen in den Berei­chen Epide­mio­logie, Pädau­dio­logie, Medizin, Daten­tracking, Infor­ma­ti­ons­tech­no­logie und Biome­trie.

Das Hörs­cree­ning war im Jahr 2008 mit einer entspre­chenden Ände­rung der Richt­linie über die Früh­erken­nung von Krank­heiten bei Kindern bis zur Voll­endung des 6. Lebens­jahres in den Leis­tungs­ka­talog der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) aufge­nommen worden. Zugleich war zwischen Leis­tungs­er­brin­gern und Leis­tungs­trä­gern im G-BA verein­bart worden, nach einem fest­ge­legten Zeit­raum Qualität und Ergeb­nisse des Scree­nings mithilfe einer wissen­schaft­li­chen Evalua­tion genauer zu unter­su­chen. Nach diesen Vorgaben beschließt der G-BA Art, Umfang und Zeit­rahmen der wissen­schaft­li­chen Unter­su­chung, die zunächst die Berichts­jahre 2011 und 2012 umfasst.

„Die Exper­ten­kom­mis­sion hat mit ihrer fundierten Kenntnis der Screening-​Praxis sowie medi­zi­ni­scher und statis­ti­scher Exper­tise, beson­ders aber in der Darstel­lung der Umset­zungs­pro­ble­matik der Unter­su­chung über­zeugt“, sagte Dr. Harald Deisler, unpar­tei­isches Mitglied im G-BA und Vorsit­zender des zustän­digen Unter­aus­schusses.

Zu der Verga­be­ent­schei­dung sagte die Spre­cherin der Exper­ten­kom­mis­sion, Dr. Uta Nennstiel-​Ratzel, Epide­mio­login am Baye­ri­schen Landesamt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit: „Die gesamte Evalua­tion soll so trans­pa­rent wie möglich gestaltet werden. Es gibt ein großes Inter­esse an der Verein­heit­li­chung der Quali­täts­stan­dards dieser Screening-​Maßnahme.“

Das Neugeborenen-​Hörscreening ist auf Landes­ebene orga­ni­siert. Dadurch ist die Daten­er­fas­sung hete­rogen und die sich daraus erge­bende unter­schied­liche Qualität der Daten setzen den Möglich­keiten der Auswer­tung Grenzen. Ziel sei unter anderem die Beur­tei­lung und Effek­ti­vität des Hörs­cree­nings an Hand der Darstel­lung und Bewer­tung der Struktur-​, Prozess-​ und Ergeb­nis­qua­lität. Darüber hinaus sollen weitere Fragen hinsicht­lich der Opti­mie­rung von Screening-​Abläufen beant­wortet sowie Quali­täts­stan­dards aus der Evalua­tion abge­leitet werden.

Der Vergabe durch den G-BA war ein euro­pa­weites Ausschrei­bungs­ver­fahren voraus­ge­gangen, an dem sich mehrere Bieter betei­ligt hatten. Die Lauf­zeit des jetzt verge­benen Auftrags beträgt 24 Monate.

Hinter­grund – Neugeborenen-​Hörscreening

In Deutsch­land wird etwa eines von 1000 Kindern mit einer beid­sei­tigen Hörstö­rung geboren. Bleibt diese Schä­di­gung unent­deckt und wird deshalb nicht früh­zeitig behan­delt, kommt es neben Entwick­lungs­stö­rungen in unter­schied­li­chen Berei­chen vor allem zu Störungen der Sprach­ent­wick­lung. Je früher die Erkran­kung fest­ge­stellt und behan­delt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden.

Bei dem Hörs­cree­ning wird das Hörver­mögen von Neuge­bo­renen durch verschie­dene Mess­ver­fahren und mit Hilfe von Sonden­tönen syste­ma­tisch geprüft. Ein Scree­ning (Englisch: to screen / auf den Bild­schirm bringen) soll die gezielte Suche nach Krank­heiten in einer bestimmten Gruppe der Bevöl­ke­rung erleich­tern.