Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Bewer­tung der Projekt­skizzen zur Versor­gungs­for­schung hat begonnen

Berlin, 23. Mai 2016 – Im zwei­stufig ange­legten Antrags­ver­fahren auf Förder­mittel zur Versor­gungs­for­schung hat der Exper­ten­beirat mit der Begut­ach­tung der Projekt­skizzen begonnen. Die Antrag­steller mit den über­zeu­gendsten Konzepten werden anschlie­ßend vom Inno­va­ti­ons­aus­schuss des Gemein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) bezie­hungs­weise dem beauf­tragten Projekt­träger gebeten, einen voll­stän­digen Antrag auf Förder­mittel einzu­rei­chen.

Insge­samt 296 Konzepte zu Forschungs­pro­jekten, die auf einen Erkennt­nis­ge­winn zur Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ausge­richtet sind, wurden bis zum Fris­tende am 9. Mai 2016 beim DLR Projekt­träger einge­reicht. Die Anträge beziehen sich zu einem Drittel auf die themen­of­fene und zu zwei Drit­teln auf die themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung, die sechs mögliche Themen­felder benennt.

Ein hoher Anteil der zur themen­spe­zi­fi­schen Förder­be­kannt­ma­chung einge­reichten Projekt­skizzen richtet sich auf das Themen­feld „Quali­täts­si­che­rung und / oder Pati­en­ten­si­cher­heit in der Versor­gung“, gefolgt von „Einsatz und Verknüp­fung von Routi­ne­daten zur Verbes­se­rung der Versor­gung“. Danach kommen die Themen­felder „Bedarfs­ge­rech­tig­keit und / oder Wirt­schaft­lich­keit der GKV-​Versorgung“ und „Instru­mente zur Messung von Lebens­qua­lität“. Weniger Anträge entfielen auf die Themen­felder „Inno­va­tive Konzepte pati­en­ten­ori­en­tierter Pflege“ und „Admi­nis­tra­tive und büro­kra­ti­sche Anfor­de­rungen im Gesund­heits­wesen“.

Von den am 8. April 2016 im Zuge der ersten Förder­welle des Inno­va­ti­ons­aus­schusses veröf­fent­lichten Förder­be­kannt­ma­chungen betrafen vier die Versor­gungs­for­schung. Neben der themen­spe­zi­fi­schen und themen­of­fenen Förder­be­kannt­ma­chung zur Weiter­ent­wick­lung der Versor­gung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung betreffen die beiden anderen Förder­be­kannt­ma­chungen die Evalua­tion und Auswer­tung von Selek­tiv­ver­trägen nach §§ 73c und 140a SGB V sowie die Evalua­tion der Richt­linie des G-BA zur spezia­li­sierten ambu­lanten Pallia­tiv­ver­sor­gung. Das Antrags­ver­fahren hier ist einstufig ange­legt – voll­stän­dige Anträge können noch bis spätes­tens 5. Juli 2016 beim Projekt­träger einge­reicht werden.