Pres­se­mit­tei­lung | Quali­täts­si­che­rung

Daten­er­he­bung zur Behand­lungs­qua­lität in Kran­ken­häu­sern: Ände­rungen für das Erfas­sungs­jahr 2017 beschlossen

Berlin, 21. Juli 2016 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Daten fest­ge­legt, die im Rahmen der Quali­täts­si­che­rung im Erfas­sungs­jahr 2017 von den Kran­ken­häu­sern zu erheben sind. Die Doku­men­ta­ti­ons­vor­gaben in der Richt­linie über Maßnahmen der Quali­täts­si­che­rung in Kran­ken­häu­sern (QSKH-RL) werden jähr­lich auf Weiterentwicklungs-​ und Verbes­se­rungs­be­darfe über­prüft.    

Die geän­derten Spezi­fi­ka­ti­ons­vor­gaben für die Doku­men­ta­ti­ons­soft­ware werden im 3. Quartal 2016 auf den Inter­net­seiten des IQTIG (www.iqtig.org) veröf­fent­licht.

Hinter­grund – Externe statio­näre Quali­täts­si­che­rung

Gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bestimmt der G-BA grund­sätz­lich einheit­lich für alle Pati­en­tinnen und Pati­enten durch Richt­li­nien verpflich­tende Maßnahmen der Quali­täts­si­che­rung für zuge­las­sene Kran­ken­häuser. Auf dieser Rechts­grund­lage hat der G-BA die Richt­linie über Maßnahmen der Quali­täts­si­che­rung für nach § 108 SGB V zuge­las­sene Kran­ken­häuser (QSKH-RL) beschlossen.

Das Haupt­ziel der externen statio­nären Quali­täts­si­che­rung ist es, die medi­zi­ni­sche und pfle­ge­ri­sche Leis­tung der Kran­ken­häuser in Deutsch­land quali­tativ zu verbes­sern und vergleichbar zu machen. Dem Verfahren liegt folgendes metho­di­sches Prinzip zugrunde: Die Behand­lung aller Pati­en­tinnen und Pati­enten eines Kran­ken­hauses wird in ausge­wählten Berei­chen, zum Beispiel gynä­ko­lo­gi­sche Opera­tionen, anhand zuvor fest­ge­legter Quali­täts­merk­male (Quali­täts­in­di­ka­toren) doku­men­tiert. Diese Daten werden zentral an das unab­hän­gige Institut nach § 137a SGB V, das IQTIG, sowie die jewei­ligen Landes­ge­schäfts­stellen Quali­täts­si­che­rung über­mit­telt und dort ausge­wertet. Die Vertrau­ens­wür­dig­keit der Daten wird mit Hilfe eines Vali­die­rungs­ver­fah­rens über­prüft.

Die Ergeb­nisse der Auswer­tung werden den Kran­ken­häu­sern zurück­ge­spie­gelt. So hat jedes Kran­ken­haus die Möglich­keit, den eigenen Leis­tungs­stand in Rela­tion zu anderen einzu­schätzen und konkrete Ansätze für die Quali­täts­ver­bes­se­rung zu entwi­ckeln. Zudem gibt es in jedem Bundes­land Fach­gruppen, die die Ergeb­nisse eben­falls analy­sieren und bei auffäl­ligen Daten Gespräche mit den Kran­ken­häu­sern führen (Struk­tu­rierter Dialog). Wird ein Defizit fest­ge­stellt, werden quali­täts­ver­bes­sernde Maßnahmen einge­leitet.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Richt­linie über Maßnahmen der Quali­täts­si­che­rung in Kran­ken­häu­sern: Anpas­sungen zum Erfas­sungs­jahr 2017